Das Parlament ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschlossen wird, wird über die Parlamentssitzung ein Beschlussprotokoll geführt. Es enthält die Zahl der anwesenden Parlamentsmitglieder, die Namen der abwesenden Parlamentsmitglieder sowie der Präsidentin oder des Präsidenten und der oder des Protokollführenden, das Vorliegen von Ausstandsgründen bei Parlamentsmitgliedern, eine vollständige Angabe und genaue Bezeichnung der vorgelegten Geschäfte, die Anträge, über die abgestimmt worden ist, unter Angabe der Stimmenzahl, wenn eine Zählung stattgefunden hat, die aus der Beratung hervorgegangenen Beschlüsse und das Ergebnis der Wahlen.
Siehe Geschäftsleitung