Wahlbüro

Der Stadtrat wählt gemäss Art. 20 der Gemeindeordnung zu Beginn einer Legislatur die Mitglieder des Wahlbüros der Stadt Wetzikon. Der Stadtrat hat alle 92 interessierten Personen in das Wahlbüro gewählt und die Mindestanzahl an Wahlbüro-Mitglieder auf 60 Personen festgelegt. Für die Amtsdauer 2026 – 2030 fand die Wahl an der konstituierenden Stadtratssitzung vom 1. Juli 2026 statt. Die Mitglieder des Wahlbüros werden im Urnendienst eingesetzt, werten die Stimmzettel aus oder bereinigen die Wahlzettel.
Wahlbüro Amtsdauer 2026 - 2030, Festlegung Anzahl Wahlbüro-Mitglieder