Die Traktanden – die zu behandelnden Geschäfte – für die Parlamentssitzung werden von der Geschäftsleitung festgelegt und rund 10 Tage vor der Sitzung im Internet veröffentlicht. Falls bei einem Geschäft die Frist von 7 Tagen vor der Sitzung nicht eingehalten werden kann, ist dessen Behandlung auf eine spätere Sitzung zu verschieben, wenn dies von einem Drittel der anwesenden Parlamentsmitglieder verlangt wird.
Die Traktanden für die Kommissionssitzungen legt der Kommissionspräsident vorab fest und unterbreitet diese in der Kommissionssitzung.