Am Ende der Beratung wird eine Abstimmung über den Hauptantrag oder die durch die vorangegangenen Abstimmungen erzielte Fassung, die sogenannte Schlussabstimmung, durchgeführt. Sofern nichts anderes bestimmt ist, entscheidet die Mehrheit der Stimmenden. Bei Abstimmungen sind das Gegenmehr und die Enthaltungen nur aufzunehmen, wenn die Mehrheit nicht sofort festgestellt werden kann, die Auszählung von einem Parlamentsmitglied verlangt wird oder die Vorlage dem Referendum untersteht. Bei Abstimmungen sind die Parlamentsmitglieder dazu verpflichtet, Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung anzuzeigen.
Im Parlamentssaal sitzen die Fraktionen in Sektoren zusammen. Die Geschäftsleitung genehmigt den Sitzplan.
Das Parlament kann auf Antrag der Geschäftsleitung, einer Kommission oder von zwölf Parlamentsmitgliedern die Bildung einer Spezialkommission beschliessen. Das Parlament wählt aus seiner Mitte die höchstens neun Mitglieder der
Spezialkommission sowie die Präsidentin oder den Präsidenten. Die Spezialkommission erfüllt den ihr von der Geschäftsleitung oder vom Parlament zugewiesenen Auftrag.
Gegenwärtig gibt es eine Spezialkommission: die Spezialkommission Masterplan Stadtraum Unterwetzikon
Der Stadtrat, die Exekutive der Stadt Wetzikon, nimmt an den Parlamentssitzungen teil. Er stellt Anträge ans Parlament und kann in den Sitzungen mitberaten und Anträge stellen. Er besitzt hingegen kein Stimmrecht. Der Stadtrat hat das Recht, seine Geschäfte in der vorberatenden Kommission vorzustellen. Der Stadtrat kann wie die Kommissionen oder Fraktionen Erklärungen in der Parlamentssitzung abgeben.