Das Parlament ist die Legislative von Wetzikon und damit verantwortlich für die Gesetzgebung.
Der Stadtrat ist die Exekutive von Wetzikon und damit verantwortlich für den Gesetzesvoll respektive die Umsetzung.
Viermal jährlich respektive alle vier Jahre äussern die Stimmberechtigen ihre Meinung in Abstimmungen und Wahlen.
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wetzikon können sich mittels verschiedener Formen der Partizipation in die Gestaltung und Entwicklung der Stadt einbringen.