Die Anfrage ist eine Frage an den Stadtrat über einen in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallenden Gegenstand. Der Stadtrat erteilt innert dreier Monate nach der Zustellung eine schriftliche Antwort. Eine Diskussion findet im Parlament nicht statt.
Parlamentsmitglieder und der Stadtrat können Anträge zu Geschäften ans Parlament stellen. Die Anträge sind von den Antragstellenden mündlich vorzubringen. In der Regel sind Abänderungs- und Ergänzungsanträge der Präsidentin oder dem Präsidenten in der von der Geschäftsleitung festgelegten Frist schriftlich einzureichen und von den Parlamentsdiensten mindestens drei Arbeitstage vor der Parlamentssitzung zugänglich zu machen.
Die Parlamentssitzungen werden durch Audioaufnahmen protokolliert. Die Audioprotokolle sind öffentlich zugänglich.
Parlamentsmitglieder treten in den Ausstand, wenn sie in der Sache persönlich befangen erscheinen, insbesondere in Angelegenheiten, die unmittelbar sie selbst oder eine Person betreffen, die ihnen infolge Verwandtschaft oder Schwägerschaft oder aus anderen Gründen nahesteht, die eine juristische Person betreffen, bei der sie in leitender Stellung tätig sind oder für die sie eine Beratungsfunktion erfüllen. Parlamentsmitglieder, die bei der Gemeinde angestellt sind, treten bei der Behandlung von Geschäften aus ihrem Tätigkeitsbereich in den Ausstand. (§ 32 Gemeindegesetz)