Mindestens 20 Jugendliche zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Altersjahr mit Wohnsitz in Wetzikon können der Präsidentin oder dem Präsidenten des Parlaments einen Jugendvorstoss in der Form eines Postulats einreichen. Wird das Postulat vom Parlament überwiesen, ist der Stadtrat verpflichtet, im Rahmen eines
Berichts zu prüfen, ob eine Vorlage auszuarbeiten ist, die in die Zuständigkeit des Parlaments oder der Stimmberechtigten fällt, oder eine Massnahme zu treffen ist, die in die Zuständigkeit des Stadtrats fällt. Bisher wurde ein Jugendvorstoss in Wetzikon eingereicht und behandelt.