Alle Jugendlichen der Sekundarschulen können ein Schliessfach oder einen Spind belegen. Dazu brauchen sie ein eigenes Vorhängeschloss. Die Zuteilung erfolgt in der Schule.
Sie ziehen nach Wetzikon um und haben Kinder im Kindergarten-, Primarschul- oder Sekundarschulalter? Dann melden Sie Ihr Kind rechtzeitig bei uns an.
Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule haben die Möglichkeit, an der Schule mitzuwirken. Mitwirkung bedeutet im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mitsprache zu haben und dementsprechend Mitverantwortung zu tragen.
Um die Bewegung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, erhalten alle in Wetzikon wohnhaften Schulkinder eine Schülersportkarte. Sie berechtigt zum kostenlosen Eintritt während der Freizeit in die Wetziker Sportanlagen (Freibad Meierwiesen, Strandbad Auslikon und Kunsteisbahn). Die Schülersportkarte ist vom 2. Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unbeschränkt gültig. Bei Verlust der Karte wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.
Die Zuteilung der Kinder in die Schulen erfolgt nach dem Reglement Schülerzuteilung und obliegt der Geschäftsleitung Bildung. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Klassen erfolgt durch die Schulleitung.
Dabei wird auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs und eine ausgewogene Zusammensetzung der Klassen geachtet. Auch die Verteilung der Geschlechter, die Leistungsfähigkeit, der individuelle Förderbedarf sowie die soziale und sprachliche Herkunft der Schülerinnen und Schüler wird dabei berücksichtigt.
In der Regel werden die Einteilungskreise für die Kinder des 1. Kindergartens, der 1. und der 4. Klasse jedes Jahr neu festgelegt.
Spätestens anfangs Juni werden Sie die Einteilung Ihres Kindes von der Schulverwaltung erhalten.
Die Aussenanlagen der Schulhäuser stehen der Öffentlichkeit ausserhalb der Schulzeit am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ab 16.00 Uhr und am Mittwoch ab 13.00 Uhr jeweils bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist auf die Nachtruhe Rücksicht zu nehmen.
Die Schülerinnen und Schüler müssen dreimal während ihrer Schulzeit von einem Arzt untersucht werden. Der Vorsorgeuntersuch ist obligatorisch.
Im Kindergarten erfolgt die Untersuchung in der Regel durch den privaten Hausarzt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
In der 5. Klasse und in der 2. Sekundarschulklasse erfolgen die Untersuchungen entweder beim Schularzt oder wieder beim privaten Hausarzt. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beim Schularzt gehen zu Lasten der Schule. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beim privaten Hausarzt werden von der Krankenkasse übernommen.
Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung umfasst das Überprüfen der Seh- und Hörfunktion, das Messen von Länge und Gewicht und die Kontrolle des Impfstatus. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten organisieren die Termine für die Vorsorgeuntersuchungen selber beim Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl.
Die Durchführung der Impfungen ist freiwillig und liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Wenn Sie eine Schulbestätigung benötigen, können Sie diese online mit folgendem Formular bestellen:
Die Schule Wetzikon unterhält einen eigenen Schulbusbetrieb mit den Schulbussen „Chäfer“ und „Schnägg“. Schülerinnen und Schüler aus einzelnen Aussenwachten werden vom Kindergarten bis zur 3. Klasse gemäss individuellem Fahrplan transportiert. Die Busse sind zudem für weitere Fahrten von ganzen Klassen zum Turn- und Schwimmunterricht oder für Spezialfahrten im Einsatz.
Ihr Kind erhält jedes Jahr einen Ferienplan des aktuellen und des folgenden Schuljahres.
Auf Wunsch der Eltern und Erziehungsberechtigten oder der Klassenlehrperson wird bei Auffälligkeiten des Kindes ein Schulisches Standortgespräch SSG durchgeführt. Dabei können die aktuelle Situation eines Schülers oder einer Schülerin eingeschätzt und besprochen oder besondere Situationen diskutiert werden. Es dient aber auch zur Überprüfung von bereits angeordneten Sonderpädagogischen Massnahmen.
Die Schulleitung ist für die operative, personelle und pädagogische Führung der Schule Ihres Kindes zuständig.
Die Schulpflege setzt sich aus neun Mitgliedern (inkl. Präsidium) zusammen und ist zuständig für die strategische Führung der Schule Wetzikon. Die Schulpflegemitglieder werden von den Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon für jeweils vier Jahre an der Urne gewählt.
Der Schulpsychologische Beratungsdienst SPBD berät und unterstützt Eltern, Jugendliche und Lehrpersonen bei schulischen und heilpädagogischen Fragen.
In der Regel führt die Kindergarten- bzw. Klassenlehrperson jedes Jahr mit den Kindern eine Schulreise durch. Die Lehrpersonen können zusätzlich auch Exkursionen durchführen, die den Lerninhalt des Unterrichts veranschaulichen und vertiefen. Über die Einzelheiten dieser Ausflüge werden Sie durch die Lehrperson jeweils frühzeitig und genau informiert. Die Teilnahme der Kinder an diesen Anlässen ist obligatorisch und kostenlos.
Die Schulsozialarbeit SSA ist ein Beratungsangebot, welches eine Brückenfunktion zwischen Familie und Schule übernimmt.
In jeder Schule ist ein Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin tätig. Sie kümmern sich bei Bedarf um persönliche und soziale Probleme von Kindern und Jugendlichen, welche sich im schulischen Umfeld auswirken. Die Schulsozialarbeit bietet der Schule Unterstützung zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen und begleitet und unterstützt Kinder bei ihrer gesellschaftlichen Integration. Die Dienste der SSA stehen auf Wunsch auch den Eltern und Erziehungsberechtigten zur Verfügung.
Die Schulverwaltung ist das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die administrative Führung der Schule Wetzikon. Sie ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Erziehungsberechtigte und weitere Interessierte für alle schulischen Fragen.
Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern und Erziehungsberechtigten.
Auf dem Schulweg kann Ihr Kind vielfältige soziale Erfahrungen machen, welche die Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen können. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Erfahrung. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen.
Wir bitten Sie, Ihr Kind nicht mit dem Auto in die Schule zu fahren. Lassen Sie es seinen Schulweg alleine bewältigen.
Für die Sicherheit auf dem Schulweg erhalten die Kindergartenkinder am Kindergartenbesuchsmorgen vor den Sommerferien bzw. am ersten Unterrichtstag einen Leuchtstreifen.
Die 1. Klass-Kinder werden am ersten Unterrichtstag mit einer Leuchtweste ausgerüstet.
Die Jugendlichen können zu Fuss auch oder mit dem Fahrrad, Kickboard oder Skateboard zur Schule kommen. Velos und Kickboards müssen im Veloständer abgestellt werden. Das Mofa-Fahren und das Abstellen von Mofas sind auf dem gesamten Schulareal verboten.
Speziell ausgebildete Schulzahnpflegeinstruktorinnen erteilen Unterricht für die Mundhygiene und Zahnpflege. Im Kindergarten besuchen sie die Klassen drei Mal, an der Primarstufe zwei Mal pro Schuljahr.
Der Schwimmunterricht findet von der 1. bis zur 4. Klasse statt. Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Schwimmunterricht alle zwei Wochen während zwei Lektionen.
Der Schwimmunterricht wird von einer Schwimmlehrperson, einer Schwimminstruktorin oder einem Schwimminstruktor erteilt. Die Klassenlehrperson begleitet die Klasse und unterstützt die Schwimmlehrperson während des Unterrichts.
Die Sekundarschule schliesst an die Primarschule an und dauert drei Jahre. Die Sekundarschule ist in die Abteilungen A und B eingeteilt. Mit dem Abschluss der Sekundarschule endet auch die Schulpflicht.
Ein wichtiges Ziel der Sekundarschule ist es, die Jugendlichen optimal auf die nächste Lebensphase vorzubereiten.
"Generationen im Klassenzimmer" ist eine Dienstleistung der Pro Senectute Kanton Zürich PSZH. Die Seniorinnen und Senioren unterstützen Klassen, Lehrpersonen und einzelne Kinder im Klassenzimmer.
Zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen können in Absprache mit den Eltern und Erziehungsberechtigten Sonderpädagogische Massnahmen wie zum Beispiel Integrative Förderung IF, Logopädietherapie, Psychomotoriktherapie, Psychotherapie, Unterricht in Deutsch als Zweitsprache DaZ, Begabtenförderung und Sonderschulungen eingerichtet werden.
Die Schule Wetzikon verfügt über diverse Fonds oder Sonderrechnungen zur Unterstützung von nicht budgetierten Anliegen.
Die Sonderschulung soll gewährleisten, dass Kinder mit besonderem Bildungsbedarf kompetent gefördert werden. Sie kann in einer Sonderschule oder als integrierte Sonderschulung in der Regelschule erfolgen. Die für eine Sonderschulung erforderliche Abklärung beim Schulpsychologischen Beratungsdienst wird von der Fachstelle Sonderpädagogik und Prävention in Absprache mit den Eltern, Lehrpersonen und der Schulleitung bewilligt.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung, Funktionseinschränkung oder Entwicklungsstörung im Regelunterricht mit unterstützenden Massnahmen nicht angemessen gefördert werden können, für die der Besuch der Regelschule jedoch möglich ist, werden im Rahmen der Integrierten Sonderschulung geschult. Das Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen möglichst in der Regelklasse zu unterrichten.
Können die Kinder und Jugendlichen aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht mit der integrierten Sonderschulung ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden, bietet sich die Möglichkeit einer separierten Sonderschulung. Diese findet in den meisten Fällen in einer Tagessonderschule statt.
In den Sonderschulen kümmern sich kompetente Fachteams um Unterricht, Therapie, Erziehung sowie Betreuung und können so dem besonderen Bildungs- und Entwicklungsbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht werden.
Jedes Kind erhält von der Klassenlehrperson oder der Schulverwaltung jeweils vor den Sommerferien seinen persönlichen Stundenplan.