Sonderpädagogische Massnahmen

Zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen können in Absprache mit den Eltern und Erziehungsberechtigten Sonderpädagogische Massnahmen wie zum Beispiel Integrative Förderung IF, Logopädietherapie, Psychomotoriktherapie, Psychotherapie, Unterricht in Deutsch als Zweitsprache DaZ, Begabtenförderung und Sonderschulungen eingerichtet werden.

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