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Stadtrat

Bewerbung für Atelieraufenthalt in Genua 2026 einreichen

Donnerstag, 26.06.2025

Bewerbung für Atelieraufenthalt in Genua 2026 einreichen
Bewerbung für Atelieraufenthalt in Genua 2026 einreichen

Die Stadt Wetzikon bietet Kunstschaffenden mit Bezug zur Stadt erneut die Gelegenheit, für vier Monate im Rahmen eines Residenzaufenthalts in Genua zu arbeiten und zu leben. Als Mitglied der Städtekonferenz Kultur stellt Wetzikon ein Atelier in der italienischen Hafenstadt zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis 1. Oktober 2025.

Nach 2024 erhalten Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt Wetzikon wieder die Möglichkeit, während vier Monaten in einem Atelier im Ausland zu arbeiten und zu leben. Der Aufenthalt in Genua dauert vom 8. März bis zum 31. Mai 2026. Die grosszügige Atelierwohnung im historischen Zentrum Genuas bietet jedem Gast ein eigenes Zimmer sowie einen individuellen Wohn- und Arbeitsbereich.

Wer kann sich bewerben?

Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Fotografie, Video, Film, Theater, Tanz, Literatur und Musik, die einen starken Bezug zur Stadt Wetzikon haben – sei es durch Wohnsitz, Herkunft oder künstlerisches Wirken. Das Atelier ist nicht für verstärkte Musik geeignet.

Leistungen und Erwartungen

Die Stadt Wetzikon übernimmt die Kosten für die Nutzung des Wohn- und Arbeitsateliers und stellt ein Stipendium von 4'500 Franken zur Deckung der Lebenshaltungskosten und zur Unterstützung des künstlerischen Schaffens zur Verfügung. Erwartet werden Offenheit, Flexibilität, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einer weiteren kunstschaffenden Person sowie eine Auseinandersetzung mit der lokalen Kulturszene. Das Atelier muss während des gesamten Aufenthalts genutzt und alleine bewohnt werden.

Die Bewerbungen sind bis spätestens 1. Oktober 2025 per E-Mail an kltrwtzknch oder persönlich bei der Abteilung Kultur der Stadt Wetzikon einzureichen. Über die Vergabe entscheiden der Stadtpräsident, der Geschäftsbereichsleiter Sicherheit, Sport und Kultur sowie der Kulturbeauftragte. Die Entscheidung wird bis zum 15. Oktober 2025 kommuniziert.

Details zur Ausschreibung und den Rahmenbedingungen finden Sie unter www.wetzikon.ch/ateliergenua.

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