Stadtrat
Donnerstag, 26.06.2025
An der Sitzung vom 18. Juni 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Stadtrat lehnt Kantonale Parlamentarische Initiative betreffend Anrechnung Gewinnsteuer an Kapitalsteuer ab
Kantone haben die Möglichkeit, in Bezug auf die Steuerberechnung von juristischen Personen, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Derzeit haben 11 Kantone in ihren kantonalen Steuergesetzen eine entsprechende Normenbestimmung. Der Kanton Zürich hat bislang keine solche Regelung. Die kantonale parlamentarische Initiative betreffend Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer beabsichtigt die Aufnahme einer entsprechenden Gesetzesnorm. Der Regierungsrat hat sich gegen diese Anpassung ausgesprochen. Auch der Wetziker Stadtrat lehnt die Initiative ab. Er legt ein grosses Augenmerk auf einen stabilen und ausgeglichenen Finanzhaushalt. Die Annahme der parlamentarischen Initiative führte zu einer nachhaltigen und wesentlichen Belastung des kantonalen wie auch kommunalen Finanzhaushalts. Allein bei der Stadt Wetzikon gingen mit der Annahme der Vorlage Mindererträge im Umfang von rund 650'000 Franken einher. Dies entspricht ca. 1,25 Steuerfussprozenten und ist aus finanzpolitischer Sicht nicht hinnehmbar. (SRB 2025/119)
Interpellation "Belastungssituation durch Trifluoressigsäure (TFA) im Wetziker Grund- und Trinkwasser": Antwort geht ans Parlament
Die Abteilungen der Stadtverwaltung sind auf die Thematik der möglichen schädlichen Auswirkungen von PFAS (synthetische Chemikalien) sensibilisiert. Die Stadtwerke Wetzikon untersuchen seit Mai 2025 ihre Wasserbezugsorte (Quell-, Grund- und Seewasser) jährlich auf synthetische Chemikalien. Damit ist ein Monitoring gewährleistet, um frühzeitig Massnahmen ergreifen zu können. Für den Unterhalt der städtischen Grundstücke sind die Abteilungen Umwelt (Unterhaltsdienst), Immobilien (Bereich Facility Management), Sport + Freizeit (Bereich Bäder + Plätze) sowie Bevölkerung + Sicherheit (Friedhof) zuständig. Der Unterhaltsdienst sowie die Abteilung Immobilien verzichten grundsätzlich auf den Einsatz jeglicher Pestizide, Herbizide und Fungizide. Ähnlich sieht es bei der Abteilung Sport + Freizeit aus, die nur für ausgewählte Sportanlagen Unterhaltsarbeiten an eine dafür spezialisierte Firma vergibt. Diese verwendet keine Pflanzenschutzmittel mit den erwähnten Wirkstoffen. Auf dem Friedhof werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt, welche für die biologische Bewirtschaftung zugelassen sind. (SRB 2025/120)
Quartierplanverfahren Pestalozzistrasse: baulicher Vollzug wird eingeleitet und den Auftrag für die Bauherrenbegleitung erteilt
Der Quartierplan Pestalozzistrasse ist rechtskräftig. Da der bauliche Vollzug des Quartierplans Mattacker-Mühle mit Beschluss des Stadtrats vom 5. Februar 2025 bereits eingeleitet wurde, sehr direkter Koordinationsbedarf besteht und zudem alle Grundeigentümerschaften im Gebiet Pestalozzistrasse eine bauliche Entwicklung ihrer Grundstücke anstreben, ist es sinnvoll, dass die Vorbereitung und Umsetzung des baulichen Vollzugs beim Quartierplan Pestalozzistrasse zusammen mit dem Quartierplangebiet Mattacker angegangen werden. Damit kann möglichst zeitnah mit dem Bau der definierten Erschliessungsanlagen begonnen werden. Aufgrund der planerischen, technischen und baulichen Abhängigkeiten zwischen den Erschliessungsanlagen der beiden Quartierpläne sowie weiterer öffentlicher Tiefbauprojekte im Umfeld ist eine koordinierte Realisierung nicht nur zweckmässig, sondern auch erforderlich. (SRB 2025/121)
Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG-Revision "Baudenkmäler")
Der Stadtrat unterstützt im Grundsatz die Vorlage zur Teilrevision sowie der zugehörigen Verordnungen. Er begrüsst die vorgesehene Erhöhung der Anforderungen an die Schutzwürdigkeit sowie die Erleichterungen bei baulichen Veränderungen zur Weiterentwicklung von Baudenkmälern. Unklar bleibt die Handhabung bisheriger Inventarobjekte, die möglicherweise aufgrund der höheren Anforderungen und der neuen Qualitätsstandards nicht mehr berücksichtigt werden. Angesichts der unterschiedlichen und teils angespannten Finanzlage der Gemeinden ist es nicht angemessen, sie gesetzlich zu einem Mindestbeitrag von 10 % an den beitragsberechtigten Kosten von Baudenkmälern zu verpflichten. (SRB 2025/122)
Eigentümerstrategie Fernwärme Wetzikon AG: Antrag und Weisung gehen ans Parlament
Die Eigentümerstrategie für die Fernwärme Wetzikon AG bewegt sich im Rahmen der Leitplanken, welche durch die Verordnung über die Fernwärme Wetzikon AG und den Aktionärsbindungsvertrag festgesetzt wurden. Sie konkretisiert die politischen, unternehmerischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele des Stadtrats für die Unternehmung und macht dieser Vorgaben für die Führung, die Steuerung, die Effizienz und die Transparenz bei der Geschäftstätigkeit. Die Eigentümerstrategie wird vom Stadtrat einmal pro Legislatur überprüft. Bei Bedarf beantragt er dem Parlament eine Revision, welche durch dieses genehmigt werden muss. (SRB 2025/123)
Urnenabstimmung 28. September 2025 angeordnet und Urnenweisung genehmigt
Die Urnenabstimmung über die Baukredite für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Primarschulanlage Bühl und den Ersatzneubau Infrastrukturgebäude des Strandbads Auslikon wird auf den 28. September 2025 angeordnet. (SRB 2025/124)
Kredit für Überarbeitung Kommunikationskonzept sowie CI/CD bewilligt
Für die Überarbeitung des Kommunikationskonzepts sowie des CI/CD der Stadt Wetzikon wird ein Kredit von 95'400 Franken (inkl. MWST) bewilligt. Die bestehende Kommunikationsstrategie sowie das aktuelle Corporate Design der Stadt Wetzikon genügen den heutigen Anforderungen – insbesondere im digitalen Bereich – nicht mehr. Eine Überarbeitung ist notwendig, um die städtische Kommunikation zielgerichtet, zeitgemäss und wirkungsvoll weiterzuentwickeln. (SRB 2025/125)
Kredit ausserhalb Budget für Einführung Prozessmanagement bewilligt
Für die externe Begleitung für das Modul 1 "Initialisierung Prozessmanagement" wird ein Kredit von 21'620 Franken (inkl. MWST) in eigener Kompetenz des Stadtrats ausserhalb des Budgets 2025 bewilligt. Der Stadtrat begrüsst die Einführung des Prozessmanagements und anerkennt die Notwendigkeit einer externen Begleitung insbesondere für die Initialisierungsphase. Es soll ein standardisiertes, ganzheitliches Prozessmanagement eingeführt werden inklusive initialer Erarbeitung einer Prozesslandkarte und verständlicher Dokumentationen, um die Stadtverwaltung in ihrer strategischen, organisatorischen und operativen Leistungsfähigkeit zu stärken. (SRB 2025/126)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.