Allgemein
Teilrevision der Bau- und Zonenordnung
Donnerstag, 08.10.2026

Die Stadt Wetzikon hat ihre Bau- und Zonenordnung an die neuen Baubegriffe und Messweisen des kantonalen Rechts angepasst. Das Parlament hat die Teilrevision am 10. November 2025 festgesetzt. Die Unterlagen liegen derzeit zur Genehmigung beim Kanton Zürich. Die Inkraftsetzung ist voraussichtlich per 1. Januar 2027 vorgesehen.
Was bedeutet das für Bauherrschaften und Planende?
Die Teilrevision setzt die Begriffe und Messweisen möglichst ohne materielle Änderungen um. Wesentliche inhaltliche Anpassungen folgen mit der Gesamtrevision der Richt- und Nutzungsplanung. Massgebend ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Baubewilligung. Je nach Zeitpunkt können daher bereits die neuen Bestimmungen gelten. Bis zur Inkraftsetzung gilt weiterhin die heutige Bau- und Zonenordnung.
Die Stadt informiert über die Genehmigung und das definitive Datum der Inkraftsetzung, sobald diese vorliegen.
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