Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
Neue Baubegriffe und Messweisen ab voraussichtlich 1. Januar 2027
Die Stadt Wetzikon hat im Rahmen einer ersten, vorgezogenen Teilrevision der Nutzungsplanung die Bau- und Zonenordnung (BZO) an die neuen Baubegriffe und Messweisen des kantonalen Rechts angepasst. Damit werden die übergeordneten Vorgaben zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) in der kommunalen BZO umgesetzt.
Das Parlament der Stadt Wetzikon hat die Teilrevision der BZO am 10. November 2025 festgesetzt. Die Unterlagen befinden sich derzeit zur Genehmigung beim Kanton Zürich. Nach erfolgter Genehmigung muss die Stadt das Datum der Inkraftsetzung noch amtlich publizieren.
Die Inkraftsetzung ist derzeit voraussichtlich per 1. Januar 2027 vorgesehen.
Was bedeutet dies für Bauherrschaften und Planende?
Mit der Teilrevision werden insbesondere die Begriffe und Messweisen an das seit 2017 geltende kantonale Recht angepasst. Dazu gehören beispielsweise Änderungen bei der Definition und Berechnung verschiedener Gebäudemasse und Abstände.
Die Teilrevision verfolgt dabei das Ziel, die neuen Baubegriffe und Messweisen möglichst ohne materielle Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung umzusetzen. Wesentliche materielle Anpassungen der Nutzungsplanung sind Gegenstand der nachfolgenden Gesamtrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung.
Was ist bei der Planung zu beachten?
Bei der Planung und Projektierung von Bauvorhaben ist zu beachten, dass die im Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung geltende Rechtslage massgebend ist.
Bauherrschaften und Planende sollten deshalb bei der Projektierung berücksichtigen, dass die revidierten Bestimmungen der BZO voraussichtlich per 1. Januar 2027 in Kraft treten werden. Je nach Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung können somit bereits die neuen Begriffe und Messweisen der revidierten BZO zur Anwendung gelangen.
Bis zur Inkraftsetzung der revidierten BZO gilt weiterhin die heute rechtskräftige BZO.
Weitere Informationen
Die vollständigen Unterlagen zur Teilrevision der BZO zur IVHB sowie die synoptische Darstellung der Änderungen sind auf der Website der Stadt Wetzikon verfügbar.
Teilrevision BZO zur IVHB – Parlamentsgeschäft 25.06.08
Weitere Informationen zur Ortsplanungsrevision und zur Harmonisierung der Baubegriffe finden Sie auf der Projektseite "Wetzikon vielsichtig".
Harmonisierung Baubegriffe IVHB – Wetzikon vielsichtig
Hinweis: Die Stadt Wetzikon wird über die erfolgte Genehmigung und das definitive Datum der Inkraftsetzung zu gegebener Zeit informieren.