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Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 17. Juni 2026

Freitag, 26.06.2026

 Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 17. Juni 2026
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 17. Juni 2026

Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 17. Juni 2026 folgende Traktanden behandelt:

Interpellation "Brandschutz-Kontrollen": Antwort geht ans Parlament
Gegenstand der Interpellation war unter anderem, wie es in Wetzikon um die Brandschutzkontrollen steht, wie regelmässig diese durchgeführt, wie Mängel behoben und wie Sicherheit und Brandschutz bei Veranstaltungen sichergestellt werden. Die feuerpolizeilichen Aufgaben richten sich nach den kantonalen Vorschriften sowie den Richtlinien der Gebäudeversicherung Kanton Zürich und der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Die periodischen Brandschutzkontrollen werden gemäss der Weisung "Feuerpolizeiliche Kontrollen" der kantonalen Gebäudeversicherung bei sämtlichen kontrollpflichtigen Objekten durchgeführt. Bei Neu- und Umbauten erfolgen die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen gemäss Planungs- und Baugesetz. Festgestellte Mängel werden mit verbindlichen Fristen versehen. Nachkontrollen stellen die Umsetzung sicher. (SRB 2026/149)

Leitlinie zur Informationssicherheit der Stadt Wetzikon revidiert
Die Leitlinie zur Informationssicherheit der Stadt Wetzikon (exkl. Schulen) wird genehmigt und per sofort in Kraft gesetzt. Die neue Leitlinie ist verständlich und nachvollziehbar formuliert. Sie erfüllt das Ziel, für alle Geschäftsbereiche der Stadt Wetzikon einen angemessenen Schutzstandard anzustreben. Trotzdem lässt sie den verschiedenen Geschäftsbereichen den individuellen Spielraum, den sie brauchen, um die weitere Bearbeitung des Themas passend angehen zu können. (SRB 2026/153)

Fernwärme Wetzikon AG Geschäftsbericht 2025: Antrag und Weisung gehen ans Parlament
Der Geschäftsbericht 2025 der Fernwärme Wetzikon AG gibt einen Überblick über die Organe und die Organisation der Fernwärme Wetzikon AG. Weiter zeigt er den Stand der laufenden Projekte im Bereich Energiezentralen, Netz und Hausanschlüsse auf und wird mit einer Übersicht zum laufenden Betrieb ergänzt. Gemäss dem Ausgliederungserlass zur Fernwärme Wetzikon AG (Ausgliederungserlass) nimmt die Stadt Wetzikon die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Rahmen ihrer Stellung als Aktionärin wahr. Die Aktionärsrechte sowie -pflichten werden vom Stadtrat ausgeübt. Das Parlament nimmt den jährlichen Geschäftsbericht zur Kenntnis und genehmigt die Eigentümerstrategie für die Fernwärmegesellschaft. (SRB 2026/154)

Interpellation "Aktueller Stand des Fernwärme-Ausbaus Wetzikon": Antwort geht ans Parlament
Aktuell sind insgesamt rund 55 % der vorgesehenen Leistung verkauft beziehungsweise in einer vertraglich fortgeschrittenen Phase. Diese Zahlen entsprechen den Erwartungen in der aktuelle Projektphase. Grundsätzlich kann ein Fernwärmeverbund dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn möglichst viele Kundinnen und Kunden mit grossem und mittlerem Leistungsbedarf angeschlossen werden. Ein attraktives Angebot für diese Schlüsselkundschaft stellt sicher, dass ein wirtschaftlicher Betrieb erreicht wird. Die Planung der Fernwärme Wetzikon AG geht von einer Anschlussquote bei den grossen und mittleren Kundinnen und Kunden von 65 % über das ganze Versorgungsgebiet aus, inkl. spätere Nachverdichtung nach dem jetzt stattfindenden Aufbau. Fernwärme stellt sowohl für Bestandsgebäude mit höherem Leistungsbedarf als auch für neuere oder energetisch sanierte Gebäude eine klimaschonende, preislich stabile und betriebssichere Lösung dar. (SRB 2026/155)

Revision KVG 2026 (Abrechnungsjahr 2025): Revisionsbericht abgenommen
Der Stadtrat genehmigt den Bericht über die KVG-Revision 2026 vom 21. Mai 2026. Revidiert wurden die Abrechnungen für die Prämienverbilligungen der Krankenkassenprämien. Es ergaben sich keine zu beanstandenden Feststellungen mit Korrekturbetrag. (SRB 2026/156)

Handbuch Sozialhilfe: Anpassungen per 1. September 2026
Das Handbuch Sozialhilfe ist ein zentrales Arbeits- und Führungsinstrument des Sozialdiensts. Es konkretisiert die gesetzlichen Grundlagen, die kantonalen Vorgaben sowie die kommunalen Zuständigkeiten. Seit der Verabschiedung des Handbuchs im Frühjahr 2023 haben sich in der Praxis verschiedene Anpassungsbedarfe gezeigt. Einerseits fehlten Regelungen zu einzelnen Themenbereichen, wie beispielweise den situationsbedingten Leistungen, andererseits bestanden Bestimmungen, die in der bisherigen Form nicht mehr notwendig, nicht mehr zweckmässig oder doppelt geführt waren. Auch die Aufteilung zwischen öffentlich einsehbarem Teil und internem Teil wurde optimiert und die Mietzinsrichtlinien angepasst. Die bisherigen Ansätze sehen für 4-Personen- und 5-Personenhaushalte dieselbe Mietzinslimite vor. Diese Gleichbehandlung bildet den unterschiedlichen Wohnraumbedarf dieser Haushaltsgrössen nur unzureichend ab. Mit der Erhöhung der Mietzinslimite für 5-Personenhaushalte von Fr. 1'800.00 auf Fr. 1'900.00 wird diesem Umstand Rechnung getragen. (SRB 2026/159)

Interpellation "Meier Hitz Erhöhung der Fixpreise beim Strompreis 2026": Antwort geht ans Parlament
Die Stadt Wetzikon richtet ihre Tarifstruktur darauf aus, alle Anspruchsgruppen ausgewogen zu berücksichtigen, ohne einzelne Nutzergruppen einseitig zu bevorzugen. Die Preispolitik der Stadtwerke berücksichtigt die energiepolitischen Ziele umfassend, bringt diese jedoch bewusst in Einklang mit weiteren zentralen Anforderungen. Ein wesentliches Ziel des Mantelerlasses ist die Förderung der dezentralen erneuerbaren Energieproduktion, insbesondere der Photovoltaik. Gleichzeitig umfasst dieses Ziel explizit auch die Weiterentwicklung und Verstärkung der Stromnetze, die für die Integration dieser dezentralen Produktion notwendig sind. (SRB 2026/160)

Reglement betreffend Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden, Rahmenkredit 2027 – 2028: Antrag und Weisung gehen ans Parlament
Auf Basis der vertieften Prüfung der vom Parlament geforderten zusätzlichen Fördergegenstände beantragt der Stadtrat, das bestehende Förderreglement unverändert weiterzuführen. Die Analyse hat gezeigt, dass zusätzliche Fördermassnahmen in Bereichen wie Energiesparen, Heizungsregelung, erneuerbare Energien oder nachhaltiges Bauen nur bedingt geeignet sind für ein finanzielles Förderprogramm. Diese Themen sollen künftig gezielt über Beratungs- und Kommunikationsmassnahmen adressiert werden. Der Stadtrat hält deshalb an den bisherigen Fördermassnahmen für Wärmedämmung bei bestehenden Gebäuden sowie für gesamtheitliche Gebäudemodernisierungen fest. Gleichzeitig beantragt er dem Parlament für die Jahre 2027 bis 2028 einen neuen Rahmenkredit von 800'000 Franken, um die Kontinuität des Förderprogramms sicherzustellen und flexibel auf mögliche Änderungen bei kantonalen Förderinstrumenten reagieren zu können. (SRB 2026/161)

Reglement zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland der politischen Gemeinde Wetzikon wird genehmigt und in Kraft gesetzt
Im Eigentum der Stadt Wetzikon befinden sich rund 52 Hektaren landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Dieses Land ist aufgeteilt in 60 Parzellen unterschiedlicher Grösse, welche an 19 aktive Landwirtinnen und Landwirte verpachtet oder in Einzelfällen in Gebrauchsleihe vergeben sind. Viele Parzellen sind seit Jahrzehnten oder gar seit Generationen in Pacht der jetzigen Bewirtschaftenden. Infolge der Pensionierung einzelner Landwirte und deren fehlender Hofnachfolge sollen die freiwerdenden Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung neu verpachtet werden. Mit dem neuen Vergabereglement für landwirtschaftlich nutzbares Pachtland der Stadt Wetzikon wird die Voraussetzung für eine transparente, einheitliche und geregelte Zuteilung von Pachtland geschaffen, um eine nachhaltige, standortgerechte und leistungsfähige Bewirtschaftung sicherzustellen und ortsansässige Bauernbetriebe zu unterstützen. (SRB 2026/162)

Umlegung Meteorwasserkanalisation Pappelnstrasse: Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt und Kostenteiler genehmigt
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Züri-Oberland-Märts der Migros muss eine bestehende, im Perimeter der Baugrube liegende Meteorabwasserleitung verlegt werden. Gleichzeitig müssen die Stadt-werke Anpassungen an ihren bestehenden Werkleitungen vornehmen und für die Dauer der Bauzeit Provisorien für je eine im heutigen Gebäude der Migros liegenden Trafo- und Gasdruckreduzierstation realisieren. Die umfangreichen und komplexen Bauarbeiten, welche teilweise den Damm des SBB-Trassees tangieren, sind zwingend koordiniert auszuführen und auf die gleichzeitig startenden Bauarbeiten der Migros abzustimmen. Die Gesamtkosten aller Werkleitungsarbeiten belaufen sich auf rund 2,55 Mio. Franken. Die Genossenschaft Migros Ostschweiz beteiligt sich mit 440'000 Franken resp. 17 % an diesen Kosten. Der Stadtrat erklärt sich mit dem Kostenteiler einverstanden und bewilligt für die in seine Zuständigkeit fallenden Kosten für die öffentlichen Kanalisationsanlagen einen Kredit über 886'000 Franken als gebundene Ausgabe. (SRB 2026/164)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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