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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Freitag, 26.06.2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuellen Wetterlage gilt im Kanton Zürich ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Verfügung gilt bis auf Widerruf.

Die vergangenen Wochen waren geprägt von sonnigem, sehr warmem Wetter und fehlenden Niederschlägen. Die Waldbrandgefahr hat dadurch deutlich zugenommen. Bereits Funkenflug eines Grillfeuers oder ein achtlos weggeworfenes Zündholz können ein Feuer auslösen, das sich rasch ausbreitet.

Was ist verboten?
Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (z. B. Zigaretten oder Zündhölzer).

Das Verbot gilt auch für offizielle Feuerstellen, Feuerstellen bei Waldhütten sowie Holzkohlegrills.

Im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt dürfen zudem keine Feuerwerke (z. B. Raketen oder Vulkane) abgebrannt und keine Brauchtumsfeuer (z. B. Höhenfeuer oder 1.-August-Feuer) entzündet werden

Erlaubt bleiben
Gas- und Elektrogrills sind weiterhin erlaubt, sofern sie sorgfältig verwendet werden. Die Geräte müssen kippsicher auf einem feuerfesten Untergrund stehen, beispielsweise auf befestigten Flächen.

Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerverbot konsequent einzuhalten und mitzuhelfen, Waldbrände zu verhindern.

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