Amtliche Publikationen
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege
Dienstag, 23.06.2026

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Wetzikon für die Amtsdauer 2026 – 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 8. Mai 2026 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Wetzikon innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Lienhart Sandro, geb. 1991, Wetzikon, Geschäftsstellenleiter Zürcher Oberland, neu, FDP
Hasslinger Jens, geb. 1998, Wetzikon, Schulischer Heilpädagoge, neu, SP
Erdin Spörri Julia, geb. 1982, Wetzikon, Ökonomin, neu, parteilos
Gemäss § 53 des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 30. Juni 2025, 18.00 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Stadtrat (wahlleitende Behörde), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).
Als Mitglied der Schulpflege ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Stadt Wetzikon hat (§ 23 GPR und Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident der Schulpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Schulpflege wählen.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder auf der Website der Stadt Wetzikon (https://www.wet-zikon.ch/de/politik/abstimmungen-und-wahlen/ersatzwahl-der-schulpflege/index.php) bezogen werden.
Die wahlleitende Behörde erklärt die bisher vorgeschlagen Person nach Ablauf der siebentägigen Frist als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, findet der Wahlgang am 27. September 2026 an der Urne statt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wetzikon, 23. Juni 2026
Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde