Stadtrat
Stadt Wetzikon setzt auf Brücken-Sperrung statt Linksabbiegeverbot
Dienstag, 23.06.2026

Der 60-tägige Test des Linksabbiegeverbots von der Seegräbner- in die Schulhausstrasse ist ausgewertet. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Test lehnt der Stadtrat ein Linksabbiegeverbot ab. Als zielführende Lösung zur wirksamen Reduktion des Durchgangsverkehrs entscheidet sich der Stadtrat für eine bauliche Sperrung der Aabach-Brücke an der Motorenstrasse für den motorisierten Verkehr.
Der vom Stadtrat in Auftrag gegebene, 60-tägige Test des Linksabbiegeverbots von der Seegräbner- in die Schulhausstrasse fand vom 26. Januar bis 25. März 2026 statt und wurde von einem Monitoring begleitet. Während des Tests entstand deutlicher Widerstand gegen das Linksabbiegeverbot. Es wurde eine Petition mit 1'215 Unterschriften für dessen dauerhafte Aufhebung eingereicht.
Der Stadtrat bekräftigt sein Ziel aus der Mobilitätsstrategie und dem Gesamtverkehrskonzept (GVK), die Quartiere vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Auswertung des 60-tägigen Tests zeigt jedoch, dass ein Linksabbiegeverbot nicht geeignet ist, die angestrebten Ziele nachhaltig zu erreichen. Hauptgründe sind die schlechte Einhaltung des Verbots, der hohe Kontrollaufwand, die vielen negativen Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie geringe Chancen auf eine Bewilligung von Seiten der Kantonspolizei. Der Stadtrat verzichtet deshalb auf die Einführung eines dauerhaften Linksabbiegeverbots und trägt damit dem Hauptanliegen der neu eingereichten Petition Rechnung.
Aufgrund des im GVK ausgewiesenen Handlungsbedarfs in Bezug auf die unerwünschten Verkehrsströme durch Robenhausen infolge der Anbindung des Industrie-/Gewerbegebiets Weid sind jedoch Massnahmen zur Entlastung von Robenhausen vom Durchgangsverkehr notwendig. Als zielführende Lösung zur wirksamen Reduktion des Durchgangsverkehrs entscheidet sich der Stadtrat für eine bauliche Sperrung (z. B. mit einem Pfosten) der Aabach-Brücke an der Motorenstrasse für den motorisierten Verkehr. Die bauliche Massnahme ermöglicht eine vollständige Unterbindung des Durchgangsverkehrs über die Aabach-Brücke, ist klar erkennbar und kann kostengünstig umgesetzt werden. Zudem profitieren der Fuss- und Veloverkehr, deren Förderung ein wichtiges Anliegen der städtischen Mobilitätsstrategie ist.
Die Stadt Wetzikon wird nun die Projektierung der baulichen Sperrung vorantreiben und die erforderlichen weiteren Schritte in die Wege leiten.
Der Stadtratsbeschluss 2026/163 ist online aufgeschaltet.