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Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Freitag, 28.08.2026

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Mit Beschluss SRB 2026/197 vom 19. August 2026 hat der Stadtrat folgenden Kredit als gebundene
Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

677'000 Franken (inkl. MWST) für die Sanierung der Giessereistrasse inkl. Umlegung der Meteorwasserkanalisation.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/

Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann innert 5 Tagen, ab dem
ersten Tag nach der Veröffentlichung angerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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