Amtliche Publikationen
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Freitag, 28.08.2026

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Mit Beschluss SRB 2026/191 vom 19. August 2026 hat der Stadtrat folgenden Kredit als gebundene
Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
Die Ausgaben für die Leistungserbringung der AOZ werden als gebundene Ausgaben bewilligt. Die jährlichen Kosten belaufen sich Stand Juni 2026 auf 1'359'625 Franken, zuzüglich eines Grundtarifs von 79'500 Franken für die Wohnbetreuung und Umzüge innerhalb der Gemeinde sowie 86'500 Franken für den Unterhalt der Liegenschaften.
Dieser Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620
Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/
Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung angerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon