Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.
Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.
Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim Passbüro Zürich.
Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei den Einwohnerdiensten Wetzikon, sondern beim Passbüro Zürich beantragt werden.
Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim Passbüro Zürich zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.
Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.
Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
Identitätskarte ohne Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei den Einwohnerdiensten Wetzikon beantragt werden.
Wir bitten Sie, für die Ausstellung einer Identitätskarte ohne Chip persönlich bei den Einwohnerdiensten vorzusprechen. Minderjährige Kinder müssen bei der Ausstellung einer Identitätskarte ebenfalls anwesend sein.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Alte Identitätskarte
- Bei Verlust: Schweizerische polizeiliche Verlustanzeige (kostenlos erhältlich bei der Stadtpolizei oder Kantonspolizei in Wetzikon)
- Bei Erstausstellung: Reisepass oder Führerausweis
- 1 aktuelles Passfoto (kann auch im Voraus digital (jpg) zugestellt werden: einwohnerdienste@wetzikon.ch
Zustimmungserklärung Identitätskarte der Eltern bei minderjährigen Kindern
Diese Erklärung wird nur bei getrenntem Wohnsitz der sorgeberechtigten Eltern benötigt.