Zuzug nach Wetzikon

Herzlich willkommen in Wetzikon. Es freut uns, sind Sie ins Zürcher Oberland gezogen.

Gemäss § 10 des Melde- und Registergesetzes (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Zuzug nach Wetzikon. Daher bitten wir Sie, die Anmeldung entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten im Stadthaus vorzunehmen oder den Zuzug elektronisch unter eUmzugCH zu melden.

Wenn Sie die Anmeldung nicht über den eUmzug vornehmen, bitten wir Sie, sich zuerst am alten Wohnort bei den Einwohnerdiensten abzumelden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Amtlicher Ausweis mit Foto
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden), Geburtsscheine der Kinder
  • Evtl. Sorgerechtsregelung und Formular Erklärung über die elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger (bei getrenntem Wohnsitz der Eltern)
  • Wohnungsausweis/Mietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung bzw. des Eigentümers
  • Krankenversicherungsnachweis KVG (Karte oder Police)
  • Es wird kein Heimatschein mehr verlangt!
  • Die Gebühr für Erwachsene beträgt Fr. 20.00. Die Anmeldung von Minderjährigen ist kostenlos.

Wichtig:
Der Zuzug aus dem Ausland muss persönlich bei den Einwohnerdiensten am Schalter gemeldet werden. Die elektronische Zuzugsmeldung über den eUmzug ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Gemäss § 10 des Melde- und Registergesetzes (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Zuzug nach Wetzikon. Daher bitten wir Sie, die Anmeldung entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten im Stadthaus vorzunehmen oder aber den Zuzug elektronisch unter eUmzugCH zu melden.

Wenn Sie die Anmeldung nicht über den eUmzug vornehmen, bitten wir Sie, sich zuerst bei den Einwohnerdiensten am alten Wohnort abzumelden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Ausländerausweis
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden), Geburtsscheine der Kinder
  • Evtl. Sorgerechtsregelung und Formular Erklärung über die elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger (bei getrenntem Wohnsitz der Eltern)
  • Evtl. Zivilstandsnachweis (z.B. Eheschein oder Scheidungsurteil)
  • Krankenversicherungsnachweis KVG (Karte oder Police)
  • Die Anmeldegebühr für Erwachsene beträgt Fr. 20.00. Wir weisen darauf hin, dass die fremdenpolizeilichen Gebühren zusätzlich geschuldet sind.

Wichtig:
Der Zuzug aus dem Ausland muss persönlich bei den Einwohnerdiensten am Schalter gemeldet werden. Die elektronische Zuzugsmeldung über den eUmzug ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Gemäss § 10 des Melde- und Registergesetzes (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Zuzug nach Wetzikon.

Adressänderung innerhalb des Kantons Zürich:
Die Anmeldung können Sie innert 14 Tagen entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten im Stadthaus vornehmen oder aber den Zuzug elektronisch unter eUmzugCH melden.

Wenn Sie die Anmeldung nicht über den eUmzug vornehmen, bitten wir Sie, sich zuerst bei den Einwohnerdiensten am alten Wohnort abzumelden.

Kantonswechsel:
Für die Anmeldung müssen Sie persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten im Stadthaus vorbeikommen. Bitte melden Sie sich zuerst am bei den Einwohnerdiensten alten Wohnort ab.

Bitte beachten Sie zudem, dass für den Kantonswechsel vorgängig eine Bewilligung des Migrationsamtes eingeholt werden muss.

Folgende Unterlagen sind in jedem Fall erforderlich:

  • Ausländerausweis
  • Reisepass
  • Wohnungsausweis/Mietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung bzw. des Eigentümers
  • Krankenversicherungsnachweis KVG (Karte oder Police)
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden), Geburtsscheine der Kinder
  • Evtl. Sorgerechtsregelung und Formular Erklärung über die elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger (bei getrenntem Wohnsitz der Eltern)
  • Evtl. Zivilstandsnachweis (z.B. Eheschein oder Scheidungsurteil)
  • Die Gebühr für Erwachsene beträgt Fr. 20.00. Wir weisen darauf hin, dass die fremdenpolizeilichen Gebühren zusätzlich geschuldet sind.

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Einwohnerdienste
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