Einwohnerregister, Gemeindesteuerämter und das Strassenverkehrsamt dürfen bestimmte Personendaten voraussetzungslos an Private bekanntgeben.
Sie können dagegen Datensperren errichten lassen. So werden Ihre Daten einer Person nur noch bekanntgegeben, wenn sie nachweist, dass die Sperrung die Verfolgung ihrer Rechte gegenüber Ihnen hindern würde.
Zwischen den Behörden können die Daten auch bei einer Datensperre über die Amtshilfe ausgetauscht werden.
Bitte füllen Sie das Formular für die Datensperre aus und senden Sie dieses per E-Mail an einwohnerdienste@wetzikon.ch oder per Post ein. Im Anschluss werden wir Ihnen eine Bestätigung über die hinterlegte Datensperre zukommen lassen.
Gesuch Datensperre