Abstimmungen und Wahlen

Die Abteilung Präsidiales ist für die organisatorische Durchführung von Abstimmungen und Wahlen zuständig. Sie sorgt insbesondere für die rechtzeitige Zustellung der Abstimmungs- und Wahlunterlagen an die Stimmberechtigten. Sollten die Unterlagen nicht eintreffen, können sich Stimmberechtigte an die Einwohnerdienste wenden.
Am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag werden die eingegangenen Stimm- und Wahlzettel durch das Wahlbüro ausgezählt und das offizielle Resultat ermittelt.
Stimmberechtigt ist jede Person, die über einen gültigen Stimmrechtsausweis verfügt.
Barrierefreie Stimmabgabe
Kostenlose Abstimmungsschablonen für Menschen mit Sehbehinderung
Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung können für eidgenössische Abstimmungen kostenlos eine spezielle Abstimmungsschablone beziehen. Diese Schablone ermöglicht es Ihnen, die Stimmzettel vollkommen selbstständig und geheim auszufüllen.
Die Abstimmungsschablone kann direkt beim Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) bestellt werden.
So können Sie die Schablone bestellen:
- Online im Shop: Besuchen Sie den Hilfsmittelshop des SZBLIND (Link bitte mit der genauen URL hinterlegen).
- Per Online-Formular: Nutzen Sie direkt das Kontaktformular auf der Website des SZBLIND.
- Telefonisch: Rufen Sie an unter 062 888 28 70.
Hinweis: Bestellen Sie die Schablone am besten frühzeitig vor dem Abstimmungssonntag, damit sie rechtzeitig per Post bei Ihnen eintrifft.
Kommende Abstimmungen und Wahlen
27. September 2026
29. November 2026
Abstimmungen
Abstimmungen
Hier finden Sie die aktuellsten Vorlagen.
Informationen zu den kantonalen Abstimmungen in Leichter Sprache finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Sie erhalten Ihre Stimm- und Wahlunterlagen im Normalfall in der vierten Woche vor dem Urnengang. Die Zustellung durch die Post erfolgt aus Kapazitätsgründen über die ganze Woche verteilt.
Behördenwahlen 2026
Die Ergebnisse der Behördenwahlen finden Sie hier im Überblick.
Vergangene Abstimmungen und Wahlen
Easyvote
Politik verständlich und neutral – mit easyvote
Die Informationsplattform easyvote vermittelt jungen Erwachsenen neutrale und leicht verständliche Informationen zu kantonalen und nationalen Abstimmungen sowie Wahlen.
Die easyvote-Broschüre unterstützt Stimmberechtigte dabei,
- die amtlichen Abstimmungs- und Wahlunterlagen besser nachzuvollziehen,
- sich eine fundierte eigene Meinung zu bilden und
- aktiv an demokratischen Prozessen teilzunehmen.
In Wetzikon erhalten alle stimmberechtigten Personen im Alter von 18 Jahren die easyvote-Broschüre vor jeder Abstimmung und Wahl automatisch per Post zugestellt.
Für alle übrigen Interessierten stehen die Inhalte jederzeit online zur Verfügung.

Urnenlokale
Die Urnenlokale sind wie folgt geöffnet:
| Ort | Samstag | Sonntag |
|---|---|---|
| Schulhaus BWS, Tösstalstrasse 36 | 18.30-19.30 Uhr | 10.00-11.00 Uhr |
| Schulhaus Robank, Schönenwerdstrasse 21 | nicht geöffnet | 10.00-11.00 Uhr |
| Kindergarten Ettenhausen, Ringwilerstrasse 2 | nicht geöffnet | 10.00-11.00 Uhr |
Vorzeitige Stimmabgabe ab Montag vor dem Abstimmungstag am Empfang im Stadthaus während den Öffnungszeiten möglich.
Informationen und Tipps zum Abstimmen sowie Wählen
Briefliche Stimmabgabe
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite. Ohne diese Unterschrift ist Ihre Stimme nicht gültig.
- Legen Sie alle Wahl-/Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie es. Falten Sie die Wahl-/Stimmzettel bitte nicht.
- Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelcouvert ins Antwortcouvert.
- Achten Sie darauf, dass die Rücksende-Adresse durch das Couvert Fenster sichtbar ist.
- Geben Sie das Antwortcouvert rechtzeitig zur Post. Wahl-/Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Abstimmungscouverts können Sie, ohne diese vorgängig zu frankieren, in alle Briefkästen der Post einwerfen. Die briefliche Stimmabgabe erfolgt per B-Post. Bitte beachten Sie, dass Sie das Couvert rechtzeitig aufgeben (bis Dienstag vor der Abstimmung).
Sie können auch den Briefkasten beim Stadthaus benutzen, jeweils bis Urnenschliessung am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr.
Allgemeine Informationen zu Abstimmungen und Wahlen finden Sie auf dem Portal der Schweizer Behörden.
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