Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient.

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen. Was müssen Sie tun?

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein.

Die schweizerische Auslandvertretung eröffnet nach Antragstellung (Visumsantragsformular) ein entsprechendes Verfahren und übergibt der ausländischen Person das kostenlose Formular "Verpflichtungserklärung".
Die ausländische, antragstellende Person übermittelt das Formular an die Garantin oder den Garanten in die Schweiz.
Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000 zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" (ebenfalls von Ehegatte/- in, in eingetragener Partnerschaft) und sprechen damit persönlich bei den Einwohnerdiensten Wetzikon vor. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit.

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Garantieübernahme gegeben sind und senden es anschliessend an das Migrationsamt des Kantons Zürich.

Merkblatt Verpflichtungserklärung

Entweder durch Vermögensnachweis:

  • Steuerbares Vermögen von über Fr. 40'000.00 (Wird von den Einwohnerdiensten beim Steueramt angefragt)

oder

  • Bankauszüge der letzten drei Monate über Vermögenswerte von Fr. 50'000.00


Oder durch Einkommensnachweise, wenn die erwähnten Vermögensnachweise fehlen:

  • Steuerbares Einkommen von Fr. 50'000.00 (Wird von den Einwohnerdiensten beim Steueramt angefragt)

oder

  • Bei Quellensteuerpflichtigen einen Familienbrutto-Monatslohn von Fr. 5'000.00 oder die letzten 3 Lohnausweise mit Einkommen von Fr. 5'000.00


und

  • Nachweis, dass für die einzuladende Person eine Reiseversicherung mit einer Deckung von mind. Euro 30'000.00 oder Fr. 50'000.00 abgeschlossen wurde.
  • Die Garantin / Der Garant oder Ehepartner/In wird von der Fürsorge (Bezug von Sozialleistungen oder Zusatzleistungen) unterstützt.
  • kein steuerbares Einkommen von Fr. 50‘000.00 oder Fr. 5‘000.00 Familieneinkommen pro Monat oder kein steuerbares Vermögen von Fr. 40‘000.00
  • Hängige Betreibungsbegehren
  • Die Gastgeberin / Der Gastgeber hat keine feste Adresse oder eine hängige Adressabklärung.
  • Öffentlich-rechtliche Schulden (rechtskräftig veranlagte Steuern etc.)

Die Verpflichtungserklärung kostet Fr. 60.00 gem. ausländerrechtlichen Gebührenordnung.

Wir empfehlen allen Gastgebern für die einzuladende Person eine schweizerische Reiseversicherung abzuschliessen. Auch bei guten finanziellen Verhältnissen kann z.B. eine notfallmässige Hospitalisierung eines ausländischen Gastes zu ernsthaften finanziellen Problemen führen!

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