Stadtplanung

Öffentlicher Gestaltungsplan Schönau

Öffentlicher Gestaltungsplan Schönau
Öffentlicher Gestaltungsplan Schönau

Ein öffentlicher Gestaltungsplan soll ermöglichen, dass auf dem Areal Schönau neben den denkmalgeschützten ehemaligen Spinnereigebäuden Neubauten entstehen und passend in die schöne und erhaltenswerte Parkanlage eingeordnet werden. Gleichzeitig muss die Stadtplanung die Gewässerraumfestlegung des Schönauweihers erarbeiten. Beide Verfahren werden miteinander koordiniert.

Nach einer kantonalen Vorprüfung im Sommer 2020 präzisierte die Stadtplanung den Gestaltungsplan vor allem hinsichtlich seiner Vorschriften zur baulichen Entwicklung und in seinen Aussagen zur Freiraumgestaltung. Damit ist sichergestellt, dass die geforderten Qualitäten auch in den künftigen Bauprojekten umgesetzt werden. Im Sommer 2021 wurde der Gestaltungsplanentwurf erneut durch das kantonale Amt für Raumentwicklung geprüft und anschliessend fertiggestellt. Im März 2022 genehmigte der Stadtrat Antrag und Weisung zur Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Schönau und unterbreitete diesen dem Parlament zur Beschlussfassung. Am 7. November 2022 setzte das Parlament den öffentlichen Gestaltungsplan fest. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2023 genehmigte die kantonale Baudirektion den öffentlichen Gestaltungsplan. 

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