Amtliche Publikationen
Freitag, 07.02.2025
Mit Beschluss vom 28. Januar 2025 hat die Werkkommission die Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Wetzikon um die Frist für das Beanstandungsrecht gegen Rechnungen im Anhang "AGB Gebühren und Fristen" genehmigt. Dieser ist im Internet publiziert www.stadtwerke-wetzikon.ch. Zudem können die Akten vom 4. Februar 2025 bis 5. März 2025 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/behoerden/6_werkkommission.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetztes (VRG) beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon