Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Amtliche Publikationen

Erlass Stromversorgungs­verordnung, Inkraftsetzung per 1. August 2024

Freitag, 05.07.2024

Erlass Stromversorgungs­verordnung, Inkraftsetzung per 1. August 2024
Erlass Stromversorgungs­verordnung, Inkraftsetzung per 1. August 2024

Erlass Stromversorgungsverordnung, Inkraftsetzung per 1. August 2024

Die vom Parlament erlassene Stromversorgungsverordnung vom 11. März 2024, deren Rechtskraft mit Beschluss des Stadtrats am 28. Mai 2024 (SRB 2024/123) festgestellt wurde, tritt auf den 1. August 2024 in Kraft. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Inkraftsetzung eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss der Rechtsmittelverfahren und nach Feststellung der Rechtskraft in einem separaten Beschluss fest.

Die Stromversorgungsverordnung kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder unter www.wetzikon.ch/Stadt & Dienstleistungen/Verwaltung/Rechtssammlung).

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirkstat Hinwil, untere Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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