Amtliche Publikationen
Urnengang vom 8. März 2026, Abstimmungsanordnung
Dienstag, 25.11.2025

Urnengang vom 8. März 2026, Abstimmungsanordnung
Für Sonntag, 8. März 2026 wird folgende Abstimmung angeordnet:
Teilrevision der Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon vom 13. Juni 2021
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Stadtrat