Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 19. November 2025
Donnerstag, 27.11.2025

An der Sitzung vom 19. November 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Kreditabrechnung Tempo-30-Zone Buchgrindel-, Seegräbner-, Usterstrasse
Die Kreditabrechnung für die Umsetzung der Tempo 30 Massnahmen mit Ausgaben von insgesamt Fr. 173'239.22 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 106'760.78 bzw. 38,1 % ab. (SRB 2025/261)
Schwalbenstrasse 82 und 82.1: Nicht-Unterschutzstellung der Liegenschaft "Sunnegüetli"
An der Schwalbenstrasse 82 und 82.1 ist ein Bauprojekt geplant. Im Zusammenhang mit dieser Planung wurde die Schutzwürdigkeit der zum Abbruch vorgesehenen Liegenschaft "Sunnegüetli" geprüft. Gemäss Schutzgutachten ist das Wohnhaus mit Scheune nicht als Schutzobjekt zu qualifizieren. Die Liegenschaft "Sunnegüetli" wird daher nicht unter kommunalen Denkmalschutz gestellt. (SRB 2025/263)
Antrag und Bericht zum Postulat "Wetzikon inklusiver machen" an das Parlament
Das Parlament hat dem Stadtrat im September 2024 das Postulat "Wetzikon inklusiver machen" zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass in der Stadt Wetzikon bezüglich Inklusion von Menschen mit Behinderung Handlungsbedarf besteht. Er hat die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Themenbereiches Inklusion bereits bei der Erarbeitung der Vision 2040 erkannt und einen entsprechenden Schwerpunkt formuliert. Mit dem grundlegenden Schlussbericht von Sensability und der neuen Koordinationsstelle Inklusion kann die Herausforderung, Wetzikon barrierefrei zu machen, zeitnah angegangen werden. Es soll 2026 eine Inklusionsstrategie entwickelt und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen städtische Massnahmen konzipiert und umgesetzt werden. Diese sollen in partizipativen Prozessen mit betroffenen Menschen und Fachpersonen laufend entwickelt, regelmässig budgetiert und fortlaufend umgesetzt werden. Der Antrag und Bericht zum Postulat werden nun dem Parlament zur Beschlussfassung überwiesen. (SRB 2025/264)
Budget 2026: Änderungsanträge zuhanden Budgetdebatte im Parlament
Die Änderungsanträge zum Budget 2026 werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Stadtrat hat am 1. Oktober 2025 Antrag und Weisung für das Budget 2026 und zur Festsetzung des Steuerfusses 2026 genehmigt und dem Parlament überwiesen. In der Zwischenzeit haben sich bei einigen wenigen Konten neue Erkenntnisse ergeben, die im Budget 2026 sinnvollerweise angepasst werden sollten. Insgesamt resultiert aus diesen Änderungsanträgen in der Erfolgsrechnung eine Verschlechterung von 1'019'300 Franken. (SRB 2025/265)
Anordnung Urnenabstimmung 8. März 2026 sowie Genehmigung der Urnenweisung über die Teilrevision der Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon
Die Urnenabstimmung über die Teilrevision der Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon wird auf den 8. März 2026 angeordnet. Der beleuchtende Bericht enthält die wichtigsten Informationen über die Vorlage und kann genehmigt werden. (SRB 2025/268)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.