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Parlament

Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 30. Juni 2025

Freitag, 04.07.2025

Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 30. Juni 2025
Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 30. Juni 2025

Das Parlament hat sich mit den vorliegenden Geschäften befasst:

1. Mitteilungen des Präsidenten

2. Genehmigung der Traktandenliste
Das Parlament genehmigt die Traktandenliste.

3. 22.10.02 Jugendvorstoss (Postulat): Ohne Fleiss kein Preis – finanzielle Unterstützung durch die Stadt gekoppelt an einen Einsatz für die Stadt (Beibehaltung Papiersammlung oder Ähnliches)
Das Parlament stimmt dem Ergänzungsbericht zu und schreibt das Postulat ab.

4. 25.06.01 Kredit Sanierung GZO Spital Wetzikon
Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Fachkommission II mit 26 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den Verpflichtungskredit von 12'765'000 Franken für die Beteiligung der Stadt Wetzikon an der Erhöhung des Aktienkapitals zur Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon, vorbehältlich der Genehmigung der übrigen Aktionärsgemeinden sowie des Nachlassvertrags.

5. 25.06.03 Jahresrechnung 2024
Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Rechnungsprüfungskommission die Jahresrechnung 2024 inklusive der Sonderrechnungen.

6. 25.06.05 Geschäftsbericht 2024
Das Parlament nimmt gemäss Antrag der Rechnungsprüfungskommission den Geschäftsbericht 2024 der Stadt Wetzikon ab.

7. 24.02.06 Interpellation Andrea Grossen-Aerni (EVP): Tannenrain
Beantwortung durch den Stadtrat.

8. 24.03.07 Postulat Andrea Grossen-Aerni (EVP): Die Bahnhofstrasse mit den kreativsten Bushüsli
Das Parlament stimmt dem Bericht zu und schreibt das Postulat ab.

9. 25.03.04 Postulat Christiane Schwabe (GP): Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessern – Vernetztes Konzept zum Thema Mobbing/Integration
Begründung durch die Postulantin.

Die Reserve-Sitzung vom 7. Juli 2025 findet nicht statt.

Parlament


Obligatorisches Referendum, Rekurs in Stimmrechtssachen und allgemeiner Rekurs

Der Beschluss gemäss Ziff. 4 wird gestützt auf Art. 9 Ziff. 7 Gemeindeordnung der Urnenabstimmung unterbreitet (Obligatorisches Referendum).

Gegen die publizierten Beschlüsse kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden (Rekurs in Stimmrechtssachen). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Im Übrigen kann gegen die publizierten Beschlüsse gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Protokolle
Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können auf der Website des Parlaments unter https://bit.ly/parlamentssitzungen eingesehen bzw. nachgehört werden.

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