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Amtliche Publikationen

Revision des Natur- und Landschaftsinventars der Stadt Wetzikon: Inventarentlassungen

Montag, 15.06.2026

Revision des Natur- und Landschaftsinventars der Stadt Wetzikon: Inventarentlassungen
Revision des Natur- und Landschaftsinventars der Stadt Wetzikon: Inventarentlassungen

Revision des Natur- und Landschaftsinventars der Stadt Wetzikon: Inventarentlassungen

Mit Beschluss vom 20. Mai 2026 (SRB Nr. 2026/121) hat der Stadtrat das revidierte kommunalen Natur- und Landschaftsinventar der Stadt Wetzikon genehmigt und das bestehende Inventar aus dem Jahr 2012, genehmigt am 1. Oktober 2014, aufgehoben. Im Rahmen der Revision werden 80 Objek-te aus dem Natur- und Landschaftsinventar entlassen, weil sie den Aufnahmekriterien nicht ent-sprechen oder in eine andere Objektkategorie integriert werden.
Der Beschluss des Stadtrates mit den einzelnen Begründungen zu den Entlassungen liegt während der Rekursfrist öffentlich auf und kann auf Anmeldung im Stadthaus bei der Abteilung Umwelt (5. Stock) oder im Internet unter Stadtratbeschlüsse - Stadt Wetzikon eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Stadtrat Wetzikon

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