Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 21. Oktober 2026

Mittwoch, 28.10.2026

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 21. Oktober 2026
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 21. Oktober 2026

Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 21. Oktober 2026 folgende Traktanden behandelt:

Springereinsatz Abteilung Personal: Kredit bewilligt
Durch den befristeten externen Springereinsatz in der Abteilung Personal entstehen nicht budgetierte Kosten von rund 85'000 Franken. Der Einsatz einer externen Fachperson soll den Betrieb der Abteilung Personal während der personellen Engpassphase sicherstellen und aufrechterhalten. (SRB 2026/242)

Teuerungszulage 2027 vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch das Parlament
Der Regierungsrat setzt jeweils gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von Ende August die Teuerungszulage auf den 1. Januar des folgenden Jahrs fest. Er berücksichtigt dabei angemessen die Lohnentwicklung bei Arbeitgebenden mit Bedeutung für den Wirtschaftsraum Zürich sowie den kantonalen Finanzhaushalt. Für 2027 ist eine Teuerungszulage von 0,8 % vorgesehen. Es ist zu erwarten, dass sich praktisch alle Gemeinden und Städte des Kantons Zürich, die sich auf die erwähnten Grundlagen stützen, dem Entscheid des Regierungsrats anschliessen. Es ist deshalb angebracht, dem Personal der Stadt Wetzikon ebenfalls die Teuerungszulage von 0,8 % auszurichten. Vorbehalten bleibt dieser Entscheid bis zur definitiven Festsetzung des Kantonsbudgets durch den Kantonsrat und des Budgets durch das Parlament. (SRB 2026/244)

Konzeptumsetzung Datenklassifizierung: Kredit bewilligt
Die Geschäftsleitung hat im August 2026 das Datenablage- und Klassifizierungskonzept abgenommen und die Umsetzung gemäss Variante Standard freigegeben. Sie erachtet den jetzigen Zeitpunkt, vor der erweiterten Nutzung der M365-Funktionalitäten, als geeignet, um die Datenklassifizierung einzuführen. Ausserdem sind die Risiken einer irrtümlichen Datenweitergabe höher und die rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Kantonalen Datenschützerin, werden nicht eingehalten. Der Stadtrat schliesst sich dieser Einschätzung an und erachtet die Bewilligung des beantragten Kredits als notwendig, um das Projekt zeitnah umsetzen zu können. Die Umsetzung des Datenablage- und Klassifizierungskonzepts ermöglicht die schrittweise Öffnung der bereits vorhandenen M365-Funktionalitäten, während die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. (SRB 2026/245)

Regionaler Entwässerungsplan Greifensee
Der Stadtrat anerkennt den Handlungsbedarf, die Wasserqualität des Greifensees zu verbessern. Er unterstützt deshalb die Abklärungen zur Gründung einer regionalen Trägerschaft für die Erarbeitung und Umsetzung eines regionalen Entwässerungsplans (REP) im Einzugsgebiet des Greifensees und stimmt einer gemeindeübergreifenden koordinierten Planung zu. Zu diesem Zweck nimmt die Stadt Wetzikon Einsitz in der Steuerungsgruppe und beteiligt sich in der gemeindeübergreifenden Steuerungsgruppe. Der Stadtrat bewilligt einen Kredit über 19'100 Franken für die Jahre 2026 bis 2028. Der vorgesehene Kostenrahmen von maximal 150'000 Franken für die externe Projektleitung erscheint angesichts des Leistungsumfangs und der Anzahl beteiligter Gemeinden angemessen. Die Kosten werden unter den Gemeinden und Städten aufgeteilt. (SRB 2026/246)

Postulat "Nutzung städtische Liegenschaften und Grundstücke" wird entgegengenommen
Die Stadt Wetzikon ist Eigentümerin von etlichen Grundstücken und Liegenschaften. Bei einigen dieser Immobilien ist der Verwendungszweck und die strategische Entwicklung laut Postulat nach aussen nicht ersichtlich. Deshalb wird der Stadtrat aufgefordert, dem Parlament darzulegen, wie ein umfassendes Nutzungskonzept für sämtliche im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke und Liegenschaften aussehen und wie die Erstellung des Nutzungskonzepts angegangen werden kann. Eine gesamtheitliche, vorausschauende und langfristig ausgerichtete Betrachtung der stadteigenen Grundstücke und Liegenschaften ist angesichts der aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und räumlichen Herausforderungen sowie des erwarteten Wachstums der Stadt Wetzikon von grosser strategischer Bedeutung. Die Stadt steht vor der Aufgabe, ihre Entwicklung aktiv zu gestalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch künftigen Generationen ausreichender Handlungsspielraum zur Verfügung stehen. Deshalb wird die bestehende Immobilienstrategie der Stadt Wetzikon überarbeitet. Die im Postulat aufgeworfenen Fragestellungen sind dabei von zentraler Bedeutung und sollen im Rahmen dieser strategischen Überarbeitung umfassend beurteilt und beantwortet werden. Die Stadt Wetzikon verfügt über wertvolle und teilweise strategisch bedeutende Grundstücke und Liegenschaften. (SRB 2026/248)

Interpellation Zollinger "Zunahme von Schmierereien und Fussballgraffitis in Wetzikon": Antwort geht ans Parlament
Der Stadtrat bedauert die Zunahme von Schmierereien und Graffitis im öffentlichen Raum und verurteilt die damit verbundenen Sachbeschädigungen. Die Entwicklung ist nicht auf Wetzikon beschränkt, sondern wird auch in anderen Gemeinden und Städten zunehmend festgestellt. Schmierereien werden möglichst zeitnah entfernt und Sachbeschädigungen konsequent zur Anzeige gebracht. Die Stadtpolizei führt Kontrollen durch und verstärkt ihre Präsenz insbesondere bei bekannten Risikosituationen. Die Abteilungen Immobilien und Tiefbau setzen zudem bei Unterhalts- und Sanierungsarbeiten geeignete präventive und bauliche Massnahmen um. Seitens der Abteilung Immobilien belaufen sich die jährlichen Kosten auf 15'000 bis 20'000 Franken. Für die Beseitigung von Schmierereien und Graffitis im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Tiefbau fallen je nach Umfang und Anzahl der Vorfälle unterschiedlich hohe Kosten an. Für die durch die Abteilung Tiefbau betreuten Anlagen entstehen derzeit Kosten von jährlich rund 60'000 Franken. (SRB 2026/250)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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