Öffnungszeiten der Stadtverwaltung am 1. Mai 2026
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Stadtrat
Sanierung GZO AG Spital Wetzikon: Höhe der Zusatzkredite ist definiert
Dienstag, 28.04.2026

Mittels Zusatzkrediten soll der Fehlbetrag von 3,12 Millionen Franken zur vollständigen Rekapitalisierung der GZO AG Spital Wetzikon ausgeglichen werden. Die Höhe der Kreditanträge, der Verteilschlüssel unter den Aktionärsgemeinden sowie der politische Prozess sind definiert.
Im Sanierungskonzept für die GZO AG Spital Wetzikon ist eine Kapitalerhöhung durch die zwölf Aktionärsgemeinden in der Höhe von 50 Millionen Franken verankert. Im vergangenen Jahr hatten die Stimmberechtigten über eine Beteiligung an genannter Anschubfinanzierung befunden. Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung ablehnte, beträgt das vom Stimmvolk gesprochene neue Kapital derzeit nur 46,88 Millionen Franken.
Im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung der GZO AG von Ende März 2026 beschlossen die Aktionärsgemeinden dennoch eine Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken. Gleichzeitig legten sie fest, den Fehlbetrag von 3,12 Millionen Franken zur Erreichung des geforderten Eigenkapitals mittels beantragten Zusatzkrediten auszugleichen.
Kreditanträge mit eingeplanter Reserve
Die verbleibenden elf Aktionärsgemeinden haben sich im Weiteren darauf verständigt, sich im Minimum entsprechend ihrer Aktienanteile an der Kompensation des Fehlbetrags zu beteiligen (vgl. Übersicht Anträge Zusatzkredite, dritte Kolonne).
Falls der Zusatzkredit in einzelnen Gemeinden abgelehnt würde, lässt das Nachlassverfahren keine Zeit mehr für einen neuerlichen politischen Prozess. Darum haben die Exekutiven in ihren jeweiligen Kreditanträgen nach eigenem Ermessen eine Reserve eingerechnet.
Dank ihr liesse sich ein abermaliger Fehlbetrag ganz oder teilweise auffangen. Sämtliche Zusatzkredite sind jedoch als Kostendach formuliert (vgl. Übersicht Anträge Zusatzkredite, vierte Kolonne). Die Reserven würden nur so weit verwendet, wie es für die Kompensation der 3,12 Millionen erforderlich ist. Der Verteilschlüssel würde sich auch in Bezug auf die Reserven nach dem prozentualen Aktienbesitz richten.
In der Stadt Wetzikon entscheidet das Parlament. In Fischenthal und Seegräben liegt der Zusatzkredit in der Kompetenz des Gemeinderats. Alle anderen Gemeinden werden den Zusatzkredit im kommenden Juni ihrer Gemeindeversammlung vorlegen. Sämtliche Exekutiven empfehlen Zustimmung zum Zusatzkredit.
Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken erlaubt es der GZO AG, die aktuell vorhandene Liquidität für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern einzusetzen. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung machen die GZO AG wieder handlungsfähig und sichert die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb sowie die notwendigen Investitionen in den Rohbau. Voraussetzung für die Auszahlung des neuen Kapitals bleibt, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen.
Übersicht Anträge Zusatzkredite
| Gemeinde | Kapital | Anteil an Zusatzkredit | Antrag (Kostendach) | Zuständigkeit | Termin |
|---|---|---|---|---|---|
| Wetzikon | 12'765’000 | 850’000 | 2'400’000 | Parlament | |
| Rüti | 6'720’000 | 447’000 | 450’000 | Gemeindeversammlung | 22. Juni |
| Hinwil | 5'655’000 | 376’000 | 450’000 | Gemeindeversammlung | 10. Juni |
| Wald | 5'165’000 | 344’000 | 401’000 | Gemeindeversammlung | 25. Juni |
| Gossau | 4'865’000 | 324’000 | 400’000 | Gemeindeversammlung | 15. Juni |
| Dürnten | 3'380’000 | 225’000 | 300’000 | Gemeindeversammlung | 4. Juni |
| Bauma | 2'485’000 | 165’000 | 200’000 | Gemeindeversammlung | 29. Juni |
| Bäretswil | 2'255’000 | 150’000 | 200’000 | Gemeindeversammlung | 10. Juni |
| Grüningen | 1'635’000 | 109’000 | 150’000 | Gemeindeversammlung | 9. Juni |
| Fischenthal | 1'280’000 | 85’000 | 97’750 | Gemeinderat | Beschluss folgt |
| Seegräben | 675’000 | 45’000 | 45’000 | Gemeinderat | Beschluss ausstehend |
| Total | 46'880’000 | 3'120’000 |