Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 6. Mai 2026
Dienstag, 19.05.2026

Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 6. Mai 2026 folgende Traktanden behandelt:
Stellungnahme zu den Tarifmassnahmen 2027 des ZVV
Der Stadtrat nimmt die geplanten Tarifmassnahmen 2027 des Zürcher Verkehrsverbunds ZVV zur Kenntnis. Nachdem der ZVV-Tarif von 2017 bis 2023 unverändert blieb, werden die Preise seither wieder schrittweise angepasst. Aufgrund der Massnahmen bei den Mehrfahrtenkarten (Aufhebung der Rabatte) und den unpersönlichen Abonnementen (stärkere Preisanpassung) müssen die Preise für die übrigen Abonnemente und Einzeltickets durchschnittlich nur um 2,1 % erhöht werden. Bei den Kurzstreckentickets und den Einzeltickets für das Lokalnetz (z.B. innerhalb von Wetzikon) ist keine Preisanpassung vorgesehen. Insgesamt ergibt sich aus all diesen Massnahmen eine durchschnittliche Erhöhung der Preise im ZVV um rund 2,7 %. Der Stadtrat vertritt die Haltung, dass die geplante Tariferhöhung nicht der Förderung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich dient und daher der falsche Ansatz ist. (SRB 2026/101)
Stadt Wetzikon wird Mitglied beim Verein Naturnetz Züri-Oberland
Das Naturnetz Züri-Oberland bietet für die Umsetzung von überkommunalen Projekten wie die Aufwertung von Vernetzungskorridoren oder Weiterbildungsanlässe für Werkhofangestellte viele Vorteile. Deshalb tritt die Stadt Wetzikon dem Verein als Mitglied bei. Dank einem gemeinsamen Gefäss, etablierten Kontakten und besseren Finanzierungsmöglichkeiten kann hier ein effektiver Nutzen für die Stadt Wetzikon entstehen. Zudem werden Bund und Kanton kommende Aufgaben wie der Aufbau einer Ökologischen Infrastruktur oder die in der Agrarpolitik vorgesehenen Projekte für die regionale Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität auf einer regionalen Ebene ansiedeln. (SRB 2026/102)
Koordination Zentrum Oberwetzikon: Projektorganisation genehmigt und Kredit bewilligt
Das Zentrum Oberwetzikon wird sich in den kommenden Jahren verändern. Mit dem Baustart des Neubaus "Oberland Märt" im August 2026 beginnt diese Veränderung. Während der fünfjährigen Bauzeit sollen weitere städtische und kantonale Bauprojekte in unmittelbarer Nähe und damit im direkten Zusammenhang geplant und realisiert werden. Die Stadt Wetzikon wird eine aktive Rolle in der Begleitung und Koordination aller Themen rund um die Grossbaustelle Neubau "Oberland Märt" einnehmen. Damit die Stadt Wetzikon ihre Interessen optimal wahren und angemessen reagieren kann, führt eine Steuergruppe die Koordination über alle Handlungsfelder. Dies ermöglicht innerhalb der verschiedenen Projekte mit einer gemeinsamen Haltung die Planung und Realisierung durchführen zu können. Da bei der Stadtplanung zurzeit Vakanzen bestehen, wird die Koordination Zentrum Oberwetzikon als externe Leistung eingekauft. (SRB 2026/104)
Richtlinie für die Budgetierung 2027 genehmigt
Die Richtlinie für die Budgetierung 2027 samt Terminplan gemäss Finanzkalender 2026 wird genehmigt und per 11. Mai 2026 in Kraft gesetzt. Sie bezweckt eine einheitliche, rechtzeitige und qualitativ hochstehende Budgetierung. Der Stadtrat wird Antrag und Weisung für das Budget 2027 zusammen mit dem Finanz- und Aufgabenplan 2026 – 2030 am 16. September 2026 genehmigen und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreiten. Gleichzeitig wird er auch den Stellenplan 2027 verabschieden. (SRB 2026/105)
Kredit für den Ersatz der Kochinsel im Pflegezentrum Wildbach bewilligt
Für den Ersatz der Kochinsel im Pflegezentrum Wildbach wird ein Objektkredit von brutto 130'000 Franken bewilligt. Die Kochinsel der Grossküche im Pflegezentrum Wildbach entspricht nicht mehr den betrieblichen Anforderungen und den Normen der Sicherheit. Um einen sicheren und funktionierenden Betrieb aufrechterhalten zu können, wird der Ersatz der kompletten Kochinsel benötigt. (SRB 2026/106)
Kompetenz- und Organisationsleitfaden Fachbeirat Denkmalpflege verabschiedet
Der Kompetenz- und Organisationsleitfaden Fachbeirat Denkmalpflege wird genehmigt und auf die neue Legislatur 2026 – 2030 per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. Neben den Aufgaben des Fachbeirats hält der Kompetenz- und Organisationsleitfaden die organisatorischen Grundlagen fest. Dazu gehören insbesondere die Zusammensetzung des Fachbeirats aus ausgewiesenen Fachpersonen, die Anwendung des Referentenprinzips sowie die Ausgestaltung der Arbeitsweise. Die Ergebnisse der Beratungen werden in Form von Zwischen- und Schlussberichten dokumentiert und dienen als fachliche Empfehlungen für Bauherrschaften, Projektverfassende sowie die zuständigen Behörden. Mit dem Leitfaden werden die bereits gelebten Kompetenzen und Organisation des Fachbeirats Denkmalpflege formell verankert und transparente sowie einheitliche Grundlagen geschaffen. (SRB 2026/111)
Teilrevision des Kompetenz- und Organisationsleitfadens Fachbeirat Architektur und Städtebau genehmigt
Die bestehende Richtline zum Fachbeirat Architektur und Städtebau hat sich in der bisherigen Anwendung bewährt. Die Teilrevision ist daher klein gehalten und beinhaltet lediglich Anpassungen von untergeordneter Bedeutung. (SRB 2026/112)
Doppelhaus an der Schulhausstrasse 2 und 4 wird unter Schutz gestellt
Das Doppelhaus ist Teil eines ortsbildprägenden Ensembles und weist eine hohe siedlungs-, sozial- und baugeschichtliche Bedeutung auf, wie das denkmalpflegerische Gutachten des Büros für Denkmalpflege vom Februar 2026 bestätigt. Der Flarz dokumentiert in exemplarischer Weise die Entwicklung von der genossenschaftlich geprägten Agrarstruktur hin zu einer protoindustriellen Dorfstruktur im Zusammenhang mit der Textilindustrie. Die über Generationen hinweg nachvollziehbare Nutzung durch ortsansässige Familien unterstreicht seine sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Aussagekraft. Deshalb wird das Doppelhaus unter Schutz gestellt. (SRB 2026/113)
Grüt- und Bertschikerstrasse: Anfrage der Gemeinde Gossau ZH für Temporeduktion und Lastwagenfahrverbot
Die Gemeinde Gossau kämpft mit massivem, ortsfremdem, überregionalem Durchgangsverkehr auf kommunalen Strassen. Die darauf durchgeführte verkehrsplanerische Studie kommt zum Schluss, dass mit verhältnismässig geringem Aufwand (Herabsetzung von Geschwindigkeiten von 80 km/h auf 60 km/h und Lastwagenfahrverbot auf kommunalen Verbindungsstrassen) der Verkehr teilweise auf die besser ausgebauten Kantonsstrassen verlagert werden könne. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass die Einschränkungen hinsichtlich einem Lastwagen-Fahrverbot für die Wetzikerinnen und Wetziker gering ist (kaum Reisezeitverlust, Lastwagenfahrverbot mit Ausnahmen), so dass den von der Gemeinde Gossau ZH vorgeschlagenen Massnahme an der Langweid-/Grütstrasse sowie an der Mediker-/Bertschikerstrasse zugestimmt werden kann. (SRB 2026/114)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.