Amtliche Publikationen
Genehmigung und Inkraftsetzung Reglement zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland
Freitag, 26.06.2026

Genehmigung und Inkraftsetzung Reglement zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland der politischen Gemeinde Wetzikon
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2026 (SRB 2026/162) beschlossen:
Das Reglement zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland der politischen Gemeinde
Wetzikon wird genehmigt und auf den 1. August 2026 in Kraft gesetzt.
Das Vergabereglement von landwirtschaftlich genutztem Pachtland kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/verwaltung/rechtssammlung/
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon