Stadtrat

Stadt Wetzikon regelt Asyl- und Flüchtlingsbetreuung für 2027 neu

Freitag, 28.08.2026

Stadt Wetzikon regelt Asyl- und Flüchtlingsbetreuung für 2027 neu
Stadt Wetzikon regelt Asyl- und Flüchtlingsbetreuung für 2027 neu

Der Stadtrat hat die Leistungsvereinbarung mit der Asyl-Organisation Zürich (AOZ) für 2027 genehmigt. Die AOZ bleibt für die Personen in der Asylfürsorge zuständig. Die Fallführung für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge übernimmt ab 1. Januar 2027 der Sozialdienst Wetzikon.

Die Stadt Wetzikon regelt die Asyl- und Flüchtlingsbetreuung für 2027 neu. Für Personen in der Asylfürsorge bleibt die AOZ zuständig. Die Fallführung für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge übernimmt ab 1. Januar 2027 der Sozialdienst Wetzikon. Damit nutzt die Stadt bestehende Strukturen und kann die entsprechenden Aufgaben kostengünstiger selbst übernehmen.

Unterschiedliche Unterstützung – unterschiedliche Zuständigkeit

In Wetzikon leben Menschen mit unterschiedlichen Aufenthalts- und Unterstützungsstatus. Je nach Status gelten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Formen der Unterstützung.

Für Personen, die der kantonalen Asylfürsorge unterstehen, bleibt die AOZ auch 2027 zuständig. Sie übernimmt neben der Fallführung weiterhin die Wohnbetreuung, das Umzugsmanagement und den vereinbarten Unterhalt der städtischen Asylunterkünfte.

Bei anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen ist die Situation anders: Sie werden nach dem Sozialhilfegesetz unterstützt. Ihre Betreuung kann deshalb in die bestehenden Strukturen und Abläufe des Sozialdiensts Wetzikon integriert werden.

Flüchtlingsfälle werden wieder von der Stadt betreut

Ab 1. Januar 2027 übernimmt der Sozialdienst Wetzikon 59 Fälle mit aktuell 124 Personen. Dafür wird der Stellenplan bedarfsabhängig um bis zu 90 Stellenprozente für die Sozialarbeit und 45 Stellenprozente für die Administration erweitert.

Die Übernahme ist für die Stadt finanziell vorteilhaft. Die zusätzlichen Aufgaben können mit bestehenden Strukturen, Fachwissen und Abläufen des Sozialdiensts verbunden werden. Dadurch lassen sich Synergien nutzen und Doppelstrukturen vermeiden. Eine Weiterführung dieser Fälle bei der AOZ wäre für die Stadt deutlich teurer.

AOZ bleibt für Personen in der Asylfürsorge zuständig

Die Zusammenarbeit mit der AOZ wird für das Jahr 2027 befristet weitergeführt. Die bisherige Leistungsvereinbarung läuft Ende 2026 aus. Die neue Vereinbarung stellt sicher, dass die Betreuung der Personen in der Asylfürsorge ohne Unterbruch weitergeführt werden kann.

Die Kosten für die Leistungen der AOZ hängen von der Anzahl betreuter Personen ab. Auf Basis der Belegung im Juni 2026 belaufen sich die jährlichen Kosten auf rund 1,53 Millionen Franken. Darin enthalten sind rund 166'000 Franken für Wohnbetreuung, Umzüge und den Unterhalt der Unterkünfte. Der Ansatz der AOZ für die Fallführung steigt gegenüber heute um 24 Prozent. Als Gründe nennt die AOZ unter anderem höhere Personalkosten, die Teuerung und eine Vereinheitlichung ihrer Gemeindetarife.

Leistungen werden ab 2028 neu ausgeschrieben

Die Stadt Wetzikon wird die externen Leistungen im Bereich der Asylfürsorge im kommenden Jahr für die Zeit ab 1. Januar 2028 neu ausschreiben. Über die Vergabe und die entsprechende Leistungsvereinbarung für die Folgejahre entscheidet der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Stadt Wetzikon ist gesetzlich verpflichtet, die ihr zugewiesenen Personen unterzubringen, zu betreuen und zu unterstützen. Mit der neuen Aufteilung der Zuständigkeiten werden die vorhandenen Strukturen gezielt genutzt und die Betreuung der verschiedenen Personengruppen entsprechend ihrer gesetzlichen Grundlage organisiert.

Der Stadtratsbeschluss 2026/191 ist online aufgeschaltet.

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