Amtliche Publikationen

Revision Reglement Ordnungsbussen

Freitag, 11.09.2026

Revision Reglement Ordnungsbussen
Revision Reglement Ordnungsbussen

Revision Reglement Ordnungsbussen

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 2. September 2026 beschlossen: Das teilrevidierte Reglement
Ordnungsbussen (502.2) vom 3. Juni 2026 wird genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt per sofort, vorbehältlich der Genehmigung des Ordnungsbussentarifs durch das Statthalteramt des Bezirks Hinwil.

Der Erlass kann bei der Abteilung Sicherheit, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, oder im Internet
unter https://bit.ly/46MZP2O (502.2) eingesehen werden.

Gegen die Genehmigung des revidierten Reglements Ordnungsbussen kann innert 30 Tagen seit der
amtlichen Publikation schriftlich Rekurs beim Statthalteramt des Bezirks Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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