Stadtrat
Stadtrat genehmigt den Massnahmenplan Umwelt und Energie der Stadt Wetzikon
Donnerstag, 12.02.2026

Am 14. März 2022 bzw. 29. Januar 2024 wurden die umwelt- und energiepolitischen Ziele 2030/2050 durch das Parlament festgesetzt. Damit verfügt die Stadt Wetzikon über einen Zielkatalog, der die wesentlichen Handlungsfelder mit kommunaler Handlungskompetenz beinhaltet. Der Stadtrat hat an seiner letzten Sitzung den Massnahmenplan Umwelt und Energie genehmigt.
Die umwelt- und energiepolitischen Ziele konkretisieren die Vision 2040 des Stadtrats im Handlungsfeld "Klimaneutrale Stadt", wirken aber auch in den Handlungsfeldern "Mobilität", "Wohnraum und Arbeitsplatz" und "Gesundes, qualitatives Wachstum". Zudem ergänzen sie die Zielsetzungen des Grünraumkonzepts mit konkreten Zeithorizonten und quantitativen Werten.
Um sicherzustellen, dass die betroffenen städtischen Akteure zielgerichtet und koordiniert handeln, setzt der Stadtrat die umwelt- und energiepolitischen Ziele mit einem Massnahmenplan um. Dieser zeigt auf, wie die Abteilungen und städtischen Betriebe bis 2030 die ambitionierten Vorgaben des Parlaments erreichen können.
Für die Umsetzung der 26 Ziele wurden 32 Massnahmen definiert. Davon sind 19 bereits in Bearbeitung. Somit liegt eine breite und wirkungsvolle Massnahmenpalette zur Erreichung der Ziele vor. Konkrete Massnahmen sind beispielsweise die Betriebsoptimierung stadteigener Liegenschaften, die Einführung von Verfahren zur Reduktion von Treibhausgasen in der Kläranlage Flos oder die Entsiegelung von stadteigenen Flächen. Weitere Massnahmen werden im Rahmen der Planung umgesetzt. So sollen durch die Integration von Anreizen und Vorgaben in der Richt- und Nutzungsplanung die Grünräume gestärkt und die klimaangepasste Siedlungsentwicklung gestärkt werden. Private Grundeigentümerschaften will die Stadt mit Beratungsangeboten und kommunikativen Mitteln dazu motivieren, energetische Gebäudesanierungen umzusetzen und Gärten naturnah zu gestalten.
Der Stadtratsbeschluss 2026/25 ist online aufgeschaltet.