Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 4. Februar 2026
Donnerstag, 12.02.2026

An der Sitzung vom 4. Februar 2026 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Festlegung der Betreibungskreise: Stellungnahme der Stadt Wetzikon
Der Stadtrat lehnt die zwei vom Regierungsrat vorgeschlagenen Varianten für die Neufestlegung der Betreibungskreise ab und hält für den Bezirk Hinwil am Status quo fest. Die Integration mehrerer Ämter in eine Sitzgemeinde ist mit erheblichen organisatorischen und kulturellen Herausforderungen verbunden. Die drei Betreibungskreise Rüti, Hinwil und Wetzikon sind aktuell sehr gut aufgestellt (personell wie auch räumlich). Der Stadtrat hat Verständnis, dass der Bestand der Betreibungskreise überprüft wird und insbesondere sehr kleine Ämter zusammengelegt werden sollen. Er erachtet es jedoch als wichtig, dass die Zusammenlegung dem Willen der betroffenen Gemeinden entspricht und geeignete Zeitpunkte für die Zusammenlegungen gewählt werden. (SRB 2026/21)
Postulat "Umsetzung PBG-Revision klimaangepasste Siedlungsentwicklung": Antrag und Bericht an die Geschäftsleitung zur Fristerstreckung gehen ans Parlament
Die Ortsplanungsrevision startete Anfang 2024 und ist in zwei Phasen gegliedert. In der ersten Phase werden die strategisch-konzeptionellen Planungsinstrumente erarbeitet und vom Stadtrat verabschiedet. Diese bilden die Grundlage für die Revision der formellen Planungsinstrumente, der kommunalen Richtplanung und der Nutzungsplanung, welche vom Parlament festgesetzt werden. Ohne den Entscheid über den konkreten Prozessablauf vorzugreifen, ist bereits heute davon auszugehen, dass frühestens Ende 2027 der Stand der Arbeiten in der Nutzungsplanung entsprechend weit fortgeschritten sein wird, dass das Postulat mit Bericht und Antrag beantwortet werden kann. Es werden somit mehrere Anträge auf Fristerstreckung erfolgen müssen. Deshalb beantragt der Stadtrat eine Fristerstreckung um sechs Monate bis am 4. August 2026.
(SRB 2026/22)
Anfrage Lohrer "Anzahl Betroffene der neuen Gebiete für "Erneuerung, Weiterentwicklung oder Umstrukturierung" (Ortsplanungsrevision)": Antwort geht ans Parlament
Der Stadtrat wurde gebeten, konkrete Zahlen zu betroffenen Haushalten und Personen bezüglich der Teilstrategie Siedlung des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) zu liefern. Da das REK noch nicht vom Stadtrat verabschiedet wurde, können dazu noch keine Zahlen präsentiert werden. (SRB 2026/23)
Linde an der Spitalstrasse 210 wird aus Sicherheitsgründen gefällt
Die inventarisierte Sommer-Linde kann aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Sie muss durch einen ökologisch wertvollen, grosskronigen Baum ersetzt werden. Die Ersatzpflanzung bleibt mit der gleichen Objektnummer im Natur- und Landschaftsinventar der Stadt Wetzikon. Nach der Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen ist der Stadtrat überzeugt, dass die Fällung des Baums und die Pflanzung eines Ersatzbaums den verschiedenen öffentlichen und privaten Ansprüchen am besten entspricht. Wegen seines exponierten Standorts im Hof einer privaten Wohnsiedlung und nahe an der Spitalstrasse überwiegen die Interessen an einer verkehrssicheren Lösung. (SRB 2026/26)
Kantonaler Waldentwicklungsplan: Vernehmlassungsantwort genehmigt
Der Waldentwicklungsplan Kanton Zürich ist das strategische Planungs- und Führungsinstrument des Kantons, um die Entwicklung der Wälder und die raumwirksamen Tätigkeiten innerhalb des gesamten Waldareals zu lenken und damit die Waldfunktionen nachhaltig zu erfüllen. Im Kanton Zürich kommen 45 % oder 22'000 Hektaren Wald dem nicht betriebsplanpflichtigen Privatwald zu. Auf dem Gemeindegebiet von Wetzikon sind flächenmässig rund 95 % Privatwald. Dieser soll in Zukunft eine im Waldentwicklungsplan verankerte Massnahmenplanung pro Gemeinde erhalten. Knapp die Hälfte der Zürcher Waldfläche ohne Planungsgrundlage sein zu lassen, ist eine verpasste Chance zur flächendeckenden Umsetzung und effizienter Zielerreichung des Waldentwicklungsplans. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Gemeindepräsidentenverbands Zürich zur Kenntnis und bekräftigt die darin formulierten Bemerkungen und Anträge. (SRB 2026/27)
Instandsetzung Brücke Aabach-Motorenstrasse: Projekt genehmigt und Kredit bewilligt
Für die Sanierungsarbeiten der Brücke wird ein Kredit von 136'956 Franken inkl. MWST bewilligt. Der Stadtrat unterstützt das Sanierungsprojekt, welches die Werterhaltungsmassnahmen an der Brücke Aabach-Motorenstrasse umfasst. Die Ausführung der notwendigen Sanierungsarbeiten ist im Mai 2026 geplant und dauert voraussichtlich drei bis fünf Wochen. (SRB 2026/28)
Interpellation Christiane Schwabe "Gewalterfahrungen von Lehrpersonen im schulischen Kontext": Antwort geht ans Parlament
Es sind einzelne Fälle bekannt, in denen Lehrpersonen im Kindergarten oder in der Schule Gewalt durch Erziehungsberechtigte oder Schülerinnen und Schüler erfahren haben. Eine Statistik zu den Vorfällen liegt nicht vor, da die Fälle nicht systematisch erfasst werden. Auf allen Ebenen wird an der Schule Wetzikon stark auf Austausch und Dialog gesetzt. Konflikte werden nicht verschwiegen oder verharmlost, sondern aktiv angesprochen und aufgearbeitet. Zudem können sich Lehrpersonen und Mitarbeitende jederzeit bei dem externen Beratungs- und Unterstützungs-Dienstleister melden.
(SRB 2026/29)
Volksinitiative "Zone 132 für 100 Franken" wird vorgeprüft
Der Titel, Text und die Begründung der eingereichten kommunalen Volksinitiative "Zone 132 für 100 Franken" sowie die Unterschriftenliste entsprechen den gesetzlichen Vorschriften gemäss § 123 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Die sechsmonatige Sammelfrist beginnt mit dem Publikationstag zu laufen und endet demnach am 10. August 2026. Die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative möchten zur Förderung des öffentlichen Verkehrs und zur finanziellen Entlastung der Wetzikerinnen und Wetziker eine Vergünstigung für das Jahresabonnement (2. Klasse) der Zone 132 einführen. Erwachsene sollen neu nur noch 100 Franken, Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre 50 Franken für das Abo bezahlen. Die Vergünstigung soll auch für Nutzerinnen und Nutzer anderer Abonnemente – beispielsweise des GA – einlösbar sein. (SRB 2026/30)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.