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Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 4.81, Sommerlinde, Tösstalstrasse 38: Unterschutzstellung
Freitag, 10.04.2026

Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 4.81, Sommerlinde, Tösstalstrasse 38: Unterschutzstellung
Mit Beschluss vom 25. März 2026 (SRB 2026/75) hat der Stadtrat die im Natur- und Landschaftsinventar erfasste Sommerlinde an der Tösstalstrasse 38 (Kat. Nr. 7070) in Wetzikon gestützt auf § 205 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes unter Schutz gestellt.
Dieser Beschluss liegt zusammen mit den zugehörigen Unterlagen während der Rekursfrist öffentlich auf und kann im Stadthaus in der Abteilung Umwelt im 5. Stock während den ordentlichen Öffnungszeiten oder im Internet (Stadtratbeschlüsse - Stadt Wetzikon) eingesehen werden. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung (Tel. 044 931 32 45).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerin mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stadtrat Wetzikon