Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Allgemein

Quaggamuschel im Zürichsee – Massnahmen zum Schutz von Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee

Freitag, 13.12.2024

Quaggamuschel im Zürichsee – Massnahmen zum Schutz von Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee
Quaggamuschel im Zürichsee – Massnahmen zum Schutz von Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee

Im September 2024 wurden im Zürichsee Quaggamuscheln entdeckt. Diese invasive, gebietsfremde Art richtet erhebliche Schäden an Ökosystemen und Infrastrukturen an. Um eine Verschleppung der Muscheln mit Booten in andere Zürcher Seen zu verhindern, hat der Kanton Zürich ein Einwasserungsverbot für den Greifensee, den Pfäffikersee und den Türlersee erlassen. Dieses Verbot bleibt bis zum 6. Januar 2025 in Kraft.

Ab dem 6. Januar 2025 dürfen im Kanton Zürich immatrikulierte Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern, solange sie nur in diesem einen See verkehren. Dazu muss dieser See zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Innerhalb des Heimgewässers ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt möglich. Ein Wechsel in andere Gewässer ist hingegen untersagt. Schiffe mit ausserkantonalen oder ausländischen Kennzeichen dürfen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee bis auf Weiteres nicht einwassern.

Diese Regelung gilt, bis im Kanton Zürich eine verbindliche Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe eingeführt wird, was im zweiten Quartal 2025 vorgesehen ist.

Weiterführende Informationen:
www.zh.ch/blinde-passagiere

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