Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 5. November 2025
Freitag, 14.11.2025

An der Sitzung vom 5. November 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Wetzikon schafft im Jörg Schneider-Park einen neuen Generationentreffpunkt mit Arbeitsintegrationsprojekt
Der Stadtrat hat das Konzept "Jörg Schneider-Park: Generationentreffpunkt und Arbeitsintegration mittels Kioskbetrieb" als Pilotprojekt für die Jahre 2026 und 2027 mit Bruttokosten von insgesamt 240'000 Franken genehmigt, vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch das Parlament. Ziel ist es, den Park als lebendigen Begegnungsort weiterzuentwickeln und gleichzeitig Menschen bei der beruflichen Integration zu unterstützen. Der Kioskbetrieb wird künftig durch das Team Beschäftigung + Arbeitsintegration geführt und bietet neue Einsatzmöglichkeiten im Bereich Gastronomie. Der Verein Dukaan bleibt weiterhin für soziokulturelle Aktivitäten im Park zuständig und trägt damit zur Belebung und Vernetzung der Bevölkerung bei. Mit diesem Pilotprojekt stärkt die Stadt Wetzikon das gesellschaftliche Miteinander und schafft einen nachhaltigen Mehrwert für alle Generationen. (SRB 2025/217)
Wetzikon begrüsst die Befreiung der Hundeabgabe für anerkannte Herdenschutzhunde
Der Stadtrat begrüsst die geplanten Änderungen des Hundegesetzes und der Hundeverordnung, wonach anerkannte Herdenschutzhunde von der Hundeabgabe befreit werden sollen. Diese Hunde leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Nutztieren und zur Prävention von Grossraubtierschäden. (SRB 2025/219)
Stadtrat beantwortet Anfrage "Versprechen halten – Wetzikon für alle gestalten"
Die Anfrage thematisiert die Umsetzung von § 49b des Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Zusammenhang mit der Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Der Stadtrat betont, dass das Thema bezahlbares Wohnen ein wichtiges Anliegen bleibt und im Rahmen der zweiten Phase der Ortsplanungsrevision vertieft geprüft wird. Rückmeldungen aus der Bevölkerung zur Teilstrategie Siedlung wurden ausgewertet und in die weitere Bearbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) einbezogen. Aktuell plant der Stadtrat jedoch keine zusätzlichen Förder- oder Ausgleichsmassnahmen. (SRB 2025/220)
Aufwertung des Zentrums Oberwetzikon wird vorangetrieben
Der Stadtrat hat die nächsten Schritte zur Aufwertung des Zentrums Oberwetzikon beschlossen. Er stimmt dem Bearbeitungsperimeter für das Vorprojekt Zentrumsplatz zu und bewilligt dafür einen Zusatzkredit von 80'000 Franken. Damit wird die Planung des zentralen öffentlichen Raums rund um den Migros-Vorplatz sowie die Weiterentwicklung der städtischen Liegenschaften Bahnhofstrasse 155, 157 und 159 konkretisiert. Das Vorprojekt klärt unter anderem den gezielten Umgang mit den Hauszugängen, Veloständer und Einkaufswagen. Es gilt auch zusätzliche Anforderungen aus der internen Vernehmlassung und den Verhandlungen mit den Eigentümerinnen in der Planung zu berücksichtigen. Die Erarbeitung des Vorprojekts soll im Sommer 2026 abgeschlossen sein. (SRB 2025/221)
Stadtrat steht der Umsetzung der Motion Schilliger kritisch gegenüber
Der Stadtrat hat zur Umsetzung der nationalen Motion "Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern" Stellung genommen. Der Bundesrat wurde mit der Motion beauftragt, das Strassenverkehrsrecht so anzupassen, dass die Hierarchie und die verschiedenen Funktionen des Schweizer Strassennetzes innerorts und ausserorts respektiert werden. Die neuen Bestimmungen sollen Geschwindigkeitsbegrenzungen enthalten, insbesondere 50 km/h auf den innerörtlichen verkehrsorientierten Strassen und die Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf 30 km/h auf Siedlungsstrassen zu reduzieren. Der Stadtrat steht der Umsetzung der Motion Schilliger kritisch gegenüber. Er lehnt es ab, die Strassenhierarchie bei Temporeduktionen gesetzlich zu verankern, da diese stets situativ beurteilt werden sollten. Kritisiert wird zudem die geplante Pflicht zum Einbau von lärmarmen Belägen, da diese einen Eingriff in die Gemeindeautonomie darstellt. Er fordert, dass Gemeinden weiterhin selbst über geeignete Beläge und allfällige Temporeduktionen entscheiden können. Positiv bewertet wird die Klarstellung, dass auf solchen Strassen weiterhin Fussgängerstreifen angeordnet werden dürfen. (SRB 2025/226)
Stadtrat vergibt Planungsauftrag für die Umsetzung der Quartierpläne Unterwetzikon
Der Stadtrat hat den Auftrag für die Planungsleistungen Tiefbau zur Umsetzung des baulichen Vollzugs zur Realisierung der Erschliessungsanlagen der Quartierpläne Mattacker-Mühle und Pestalozzistrasse sowie für ergänzende städtische Projekte vergeben. Die Vergabesumme beträgt Fr. 1'242'853.30 inkl. MWST. Zudem bewilligte der Stadtrat Kredite von insgesamt rund 400'000 Franken für die Ingenieurarbeiten zur Sanierung der Mattackerstrasse und den Neubau der Kanalisation in der Leutholdstrasse. Damit ist die Grundlage für die koordinierte Projektierung und Realisierung der Erschliessungsanlagen in Unterwetzikon geschaffen. (SRB 2025/227)
Stadtrat bewilligt Planungskredit für Ersatzneubau und Sanierung an der Bahnhofstrasse 155 – 159
Der Stadtrat hat für das Projekt "Animare" einen Planungskredit von brutto 310'000 Franken genehmigt. Geplant sind ein Ersatzneubau sowie die Sanierung der städtischen Liegenschaften an der Bahnhofstrasse 155, 157 und 159. Die Gebäude liegen im Herzen des Zentrums Oberwetzikon und sollen zeitgleich mit dem Neubau des Oberland Märts erneuert werden. Während bei der Liegenschaft Bahnhofstrasse 155 der Erhalt der Liegenschaft mit einer zentrumsbelebenden Nutzung im Erdgeschoss im Fokus steht, sind an den Liegenschaften Bahnhofstrasse 157 und 159 Ersatzbauten vorgesehen, die eine städtische Nutzung ermöglichen. Ziel des Projekts "Animare" ist es, den Zentrumsplatz aufzuwerten, neue attraktive Nutzungen zu schaffen und den städtischen Gebäudebestand gemäss der Immobilienstrategie nachhaltig zu entwickeln. (SRB 2025/229)
Stadtrat lehnt Ausgleich der "warmen Progression" ab
Der Stadtrat spricht sich gegen den vorgeschlagenen Ausgleich der sogenannten "warmen Progression" aus. Er erachtet die finanziellen Auswirkungen für die Stadt als zu hoch und betont, dass der bestehende Ausgleich der "kalten Progression" sachgerecht ist, da er das reale Einkommenswachstum berücksichtigt und auf allen Staatsebenen einheitlich angewendet wird. Eine kantonale Sonderlösung hält der Stadtrat daher nicht für sinnvoll. (SRB 2025/230)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.