Amtliche Publikationen

Usterstrasse, Aufhebung Rechtsvortritte und Erstellung Gehwegüberfahrten, Öffentliche Planauflage

Freitag, 16.10.2026

Usterstrasse, Aufhebung Rechtsvortritte und Erstellung Gehwegüberfahrten, Öffentliche Planauflage
Usterstrasse, Aufhebung Rechtsvortritte und Erstellung Gehwegüberfahrten, Öffentliche Planauflage

Usterstrasse, Aufhebung Rechtsvortritte und Erstellung Gehwegüberfahrten, Öffentliche Planauflage

Betrifft: 8620 Wetzikon

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Angaben zur Auflage:
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen vom 16.10.2026 bis 16.11.2026 auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten wie folgt eingesehen werden:
Stadthaus Wetzikon, Abteilung Tiefbau (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon
Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 24 14.
Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf der Homepage der Stadt Wetzikon unter dem Reiter "Amtliche Publikationen" eingesehen werden: www.wetzikon.ch/de/aktuelles 

Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.11.2026

Kontaktstelle:
Stadt Wetzikon
Abteilung Tiefbau
Bahnhofstrasse 167
8620 Wetzikon

Stadt Wetzikon – Abteilung Tiefbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon

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