Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 3. September 2025
Mittwoch, 10.09.2025

An der Sitzung vom 3. September 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Naturzentrum Pfäffikon, Entschuldung, Kreditbewilligung Beitrag 2026 - 2028
Seit seiner Eröffnung im Jahr 2019 hat sich das Naturzentrum Pfäffikersee zu einem beliebten Ausflugsziel für die Bevölkerung und Schulklassen entwickelt. Die Rückzahlung des Bau-Darlehens stellt den Verein jedoch weiterhin vor grosse Herausforderungen. Der Stadtrat erachtet das Naturzentrum als wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung im Bereich Naturschutz und will dessen Weiterbetrieb auf eine stabile finanzielle Grundlage stellen. Er bewilligt dem Verein fürdie Jahre 2026 bis 2028 jeweils 25'000 Franken zur Entschuldung, unter Vorbehalt der jährlichen Budgetgenehmigungen durch das Parlament. (SRB 2025/171)
Anordnung Urnenabstimmung 30. November 2025 sowie Genehmigung Urnenweisung
Das GZO Spital Wetzikon spielt eine zentrale Rolle in der medizinischen Grund- und Notfallversorgung im Zürcher Oberland und beschäftigt rund 900 Mitarbeitende. Zur Sicherung seiner Zukunft ist eine Kapitalerhöhung im Umfang von 12,765 Mio. Franken vorgesehen, welche Bestandteil des erarbeiteten Sanierungskonzepts ist. Der Stadtrat und das Parlament empfehlen die Annahme der Vorlage. Mit der Kapitalerhöhung soll die Umsetzung der Sanierung ermöglicht und die langfristige Sicherung des Spitals gewährleistet werden. Der Stadtrat ordnet die Urnenabstimmung über die Beteiligung an der Kapitalerhöhung auf den 30. November 2025 an und genehmigt den Beleuchtenden Bericht. (SRB 2025/172)
Parlamentarische Initiative betreffend "Sozialhilfegesetz: Entschlackung durch Streichung der Pflicht zum Wechsel der Krankenkasse" (KR-Nr, 28/2024), Vernehmlassung
Die Pflicht für Sozialhilfebeziehende, bei tieferen Prämien die Krankenkasse zu wechseln, verursacht hohen administrativen Aufwand, ist in der Praxis oft schwer umsetzbar und bringt keinen nachweislichen finanziellen Nutzen. Eine Parlamentarische Initiative im Kantonsrat schlägt deshalb die Streichung dieser Pflicht vor. Der Stadtrat erachtet die Gesetzesänderung als sinnvoll, da sie den Sozialdienst entlastet, die Beratung stärkt und eine effizientere Unterstützung ermöglicht. Er genehmigt die Vernehmlassungsantwort zur Parlamentarischen Initiative und schliesst sich damit der Haltung der Sozialkonferenz des Kantons Zürich an. (SRB 2025/173)
Stellungnahme zur Änderung des Strassengesetzes (Umsetzung der Motion KR-Nr. 366/2023 betreffend Genehmigung von Strassenprojekten für Gemeindestrassen)
Die vorgeschlagene Revision des kantonalen Strassengesetzes dient der Umsetzung eines Bundesgerichtsurteils und soll die Genehmigungspflicht für kommunale Strassenprojekte präzisieren. Dabei stehen zwei Varianten zur Diskussion: eine beschränkt sich auf die Prüfung der Rechtmässigkeit, die andere sieht zusätzlich eine Beurteilung der Zweckmässigkeit und Angemessenheit vor. Der Stadtrat anerkennt die Notwendigkeit einer bundesrechtskonformen Regelung, lehnt jedoch die erweiterte Genehmigungspflicht ab. Aus Sicht der Stadt würde diese zu unverhältnismässigen Eingriffen in die kommunale Planungshoheit führen und kommunale Projekte unnötig verzögern. Er genehmigt die Stellungnahme, welche eine klare, effiziente und verhältnismässige Ausgestaltung des Gesetzes verlangt. (SRB 2025/175)
Totalrevision Polizeiverordnung, Antrag und Weisung (Parlamentsgeschäft 25.06.10)
Die Polizeiverordnung der Stadt Wetzikon wurde letztmals 2012 angepasst. Seither haben sich zahlreiche gesetzliche Grundlagen verändert, weshalb eine Totalrevision angezeigt ist. Diese umfasst unter anderem Anpassungen im Bereich Lärm und Licht, neue Bestimmungen zum Alkohol- und Tabakkonsum im öffentlichen Raum sowie eine Straffung und Präzisierung verschiedener Regelungen. Der Stadtrat sieht in der Totalrevision die Grundlage für eine zeitgemässe und schlanke Polizeiverordnung, welche die Arbeit der Stadtpolizei klar abstützt und die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt. Er genehmigt Antrag und Weisung zur totalrevidierten Polizeiverordnung und unterbreitet sie dem Parlament zur Beschlussfassung. (SRB 2025/176)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.