Amtliche Publikationen

Natur- und Landschaftsinventarobjekte Nr. 5.32.4 und 5.32.5, Usterstrasse 141, Unterschutzstellung

Freitag, 11.09.2026

Natur- und Landschaftsinventarobjekte Nr. 5.32.4 und 5.32.5, Usterstrasse 141, Unterschutzstellung
Natur- und Landschaftsinventarobjekte Nr. 5.32.4 und 5.32.5, Usterstrasse 141, Unterschutzstellung

Natur- und Landschaftsinventarobjekte Nr. 5.32.4 und 5.32.5, Blutbuchen, Usterstrasse 141, Unterschutzstellung

Mit Beschluss vom 2. September 2026 (SRB 2026/207) hat der Stadtrat zwei im kommunalen Natur- und Landschaftsinventar erfasste Blutbuchen mit den Objektnummern 5.32.4 und 5.32.5 an der Usterstrasse 141 (Kat. Nr. 5927) in Wetzikon gestützt auf § 205 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes unter Schutz gestellt.

Dieser Beschluss liegt zusammen mit den zugehörigen Unterlagen während der Rekursfrist öffentlich
auf und kann im Stadthaus in der Abteilung Umwelt im 5. Stock während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung (Tel. 044 931 32 45).
Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf der Homepage der Stadt Wetzikon unter dem Reiter
"Amtliche Publikationen" eingesehen werden: www.wetzikon.ch/de/aktuelles/

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerin mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Stadt Wetzikon, Abteilung Umwelt, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon

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