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Genehmigung und Inkraftsetzung Reglemente
Freitag, 21.08.2026

21.08.2026, Genehmigung und Inkraftsetzung Reglemente
Genehmigung und Inkraftsetzung Reglemente
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 8. Juli 2026 beschlossen:
- Die Totalrevision des Reglement Baum- und Naturförderprogramm der Stadt Wetzikon (ehem. Reglement Baumförderprogramm) (SR-Nr. 671.2) wird genehmigt und per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt. (SRB 2026/182)
- Das Reglement zur Mittelverwendung aus dem Bilanzkonto 2003.8 "Projekt Asphaltknackerinnen" (SR-Nr. 671.3) wird genehmigt und per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt. (SRB 2026/183)
Die Reglemente können eingesehen werden bei der Abteilung Umwelt, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://bit.ly/4fYQnPw
Gegen diese Beschlüsse kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon