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Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 3. Juni 2026

Freitag, 12.06.2026

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 3. Juni 2026
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 3. Juni 2026

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2026 folgende Traktanden behandelt:

Revision Jahresrechnung 2025: Abnahme Revisionsbericht
Der umfassende Bericht über die vom 4. bis 6. Mai 2026 durchgeführte Revision der Jahresrechnung 2025 wird genehmigt. (SRB 2026/139)

Abbruch des Wohngebäudes an der Bahnhofstrasse 185-189: Kredit bewilligt
Für den Abbruch des Wohngebäudes an der Bahnhofstrasse 185-189 und für die Wiederherstellung einer begrünten Umgebung wird ein Objektkredit von 205'000 Franken inklusive MWST bewilligt. Die bestehende Bausubstanz kann technisch und wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll instandgehalten, geschweige denn weitergenutzt werden. Der derzeitige Leerstand an zentraler, gut einsehbarer Lage birgt erhöhte Sicherheits- und Ordnungsrisiken, welchen mit einem zeitnahen Abbruch wirksam entgegengewirkt werden kann. Zudem ermöglicht der Rückbau nach fachgerechter Schadstoff- und Neophytenbeseitigung die nachhaltige Entwicklung einer unversiegelten Grünfläche, was städtebaulich und ökologisch zweckmässig ist. (SRB 2026/140)

Postulat "Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessern – Vernetztes Konzept zum Thema Mobbing/Integration": Antrag und Bericht gehen an die Geschäftsleitung des Parlaments zur Fristerstreckung
Die Bearbeitung des Postulats erfordert eine vertiefte Prüfung, weil die darin aufgeworfenen Fragen eine umfassende, bereichsübergreifende Betrachtung der sozialen Integration und psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verlangen. Die Stadt Wetzikon erarbeitet derzeit eine Kinder- und Jugendstrategie. Diese Strategie wird in einem partizipativen Prozess entwickelt und bezieht die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien breit ein. Die im Postulat angesprochenen Themen, insbesondere Mobbingprävention, soziale Integration, ausserschulische Vernetzung, Teilhabe vulnerabler Kinder und Jugendlicher sowie die Koordination bestehender Angebote, weisen eine enge inhaltliche Verbindung zu dieser Strategiearbeit auf. Personelle Wechsel in der zuständigen städtischen Abteilung haben die Bearbeitung verzögert. Damit die Postulatsantwort fachlich fundiert, kohärent mit der Kinder- und Jugendstrategie und unter Einbezug der relevanten Schnittstellen erarbeitet werden kann, ist eine Fristerstreckung von sechs Monaten erforderlich. (SRB 2026/141)

Subventionsverordnung Schule Wetzikon: Antrag auf ersatzlose Aufhebung geht ans Parlament
Der Stadtrat empfiehlt die Annahme des Antrags und des Berichts der Schulpflege zur ersatzlosen Aufhebung der Subventionsverordnung vom 18. Juni 2013. Da sich im Jahr 2022 die ursprüngliche Grundlage für die Berechnung von Gemeindebeiträgen an die Kosten für Zahnbehandlungen und Musikunterricht mit der Neuregelung von Individuellen Prämienverbilligungen aufgelöst hat, liegt ein genereller Handlungsbedarf für den Umgang mit Subventionsanträgen vor. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass kaum mehr Gelder an die Kosten für Zahnbehandlungen ausgerichtet werden. Für den Bereich "Musikunterricht" ist nach wie vor eine Regelung für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen notwendig. Aufgrund der tiefen Relevanz der finanziellen Auswirkungen dieses Bereichs beantragt die Schulpflege dem Parlament, die Zuständigkeit für die Subventionsregelung des Musikunterrichts direkt an sie zu übertragen und somit die bestehende Subventionsverordnung ersatzlos aufzuheben. (SRB 2026/142)

Abwasserreinigungsanlage Flos: Kredit für Ersatz Faulraum-Rührwerke bewilligt
Für den Ersatz der Faulraum-Rührwerke in der Abwasserreinigungsanlage Flos wird ein Objektkredit von brutto 150'000 Franken bewilligt. Der Ersatz der Rührwerke für die Faulung ist unumgänglich und soll so rasch wie möglich ausgeführt werden. Die heutigen Anlagen haben ihre Lebensdauer zum Teil schon überschritten und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. (SRB 2026/144)

Abwasserreinigungsanlage Flos: Kredit für Massnahmen zur Reduktion von Lachgasemissionen und Teilnahme am Förderprogramm der Stiftung KliK bewilligt
Der Teilnahme am Förderprogramm "Lachgasreduktion ARA" der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK sowie den dazu nötigen Investitionen für Massnahmen zur Reduktion von Lachgasemissionen in der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Flos werden zugestimmt. Für die Umsetzung der Massnahmen wird ein Objektkredit von brutto 185'000 Franken bewilligt. Mit der Genehmigung des Massnahmenplans Umwelt + Energie hat der Stadtrat auch der Umsetzung der Massnahme 7.1.1. im Grundsatz zugestimmt. Diese beinhaltet die Analyse der Treibhausgasemissionen (Methanlecks, Lachgas- und C02-Emissionen) sowie die Definition und schrittweise Umsetzung von Reduktionsmassnahmen. Das vorliegende Projekt ist eine konkrete und vielversprechende Massnahme zur Erreichung der umwelt- und energiepolitischen Ziele der Stadt Wetzikon. Durch die Teilnahme am Förderprogramm können die Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit vollständig refinanziert werden. (SRB 2026/145)

Deckbelagserneuerung Preyenstrasse, Mönchbergstrasse bis Vogelsangstrasse: Kreditabrechnung
Die durch die Firma Grob Ingenieure AG erstellte Kreditabrechnung vom 6. Mai 2026 für die Deckbelagserneuerung Preyenstrasse mit Ausgaben von insgesamt 241'324.60 Franken wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von 10'675.40 Franken bzw. 4,2 % ab. (SRB 2026/146)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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