Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20. August 2025

Freitag, 29.08.2025

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20. August 2025
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20. August 2025

An der Sitzung vom 20. August 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Antwort auf Anfrage Zollinger "Vergabepraxis Fernwärme Wetzikon AG"
Die an den Stadtrat gerichtete Anfrage hat verschiedene Fragen zur Vergabepraxis der Fernwärme Wetzikon AG zum Inhalt. Die Fernwärme Wetzikon AG gilt zwar grundsätzlich als öffentliche Auftraggeberin, ist aufgrund des bestehenden Wettbewerbsdrucks bei Beschaffungen jedoch vom Vergaberecht freigestellt. Der Leitungsbau wird nicht öffentlich ausgeschrieben, erfolgt jedoch nach dem Beschaffungsreglement der Fernwärme Wetzikon AG. In der Regel wurden mindestens drei Offerten eingeholt. Bei gemeinsamen Projekten mit der Stadt erfolgen die Ausschreibungen durch die Stadt. (SRB 2025/160)

Teilrevision der Richtlinie Beiträge zur Entwicklungshilfe und zur Unterstützung in Notsituationen im In- und Ausland
Die Stadt Wetzikon unterstützt jährlich Organisationen in der Entwicklungszusammenarbeit sowie in der Not- und Katastrophenhilfe im In- und Ausland. Mit einer Teilrevision wird der Vergabeprozess pragmatischer, schneller und gleichzeitig transparent gestaltet. Angesichts des überschaubaren finanziellen Rahmens wird die Zuständigkeit auf operativer Ebene geregelt. Der Stadtpräsident und die Stadtschreiberin gewährleisten gemeinsam eine sorgfältige Prüfung der eingereichten Gesuche im Einklang mit den bestehenden Kriterien der Richtlinie. Die inhaltliche Grundlage der Vergabe hinsichtlich Zweckbindung, Transparenz und Gleichbehandlung bleibt unverändert bestehen. (SRB 2025/161)

Antwort auf Anfrage "Entwicklung der Strompreise in Wetzikon II"
Die Anfrage wollte vom Stadtrat mit verschiedenen Fragen erfahren, wie die Entwicklung der Strompreise in Wetzikon aussieht. Mit dem Stromproduzenten ALPIQ wurde ein zehnjähriger Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, PPA) über Energie aus Schweizer Laufwasserkraftwerken zu einem fixierten Preis abgeschlossen. Dieser wirkt preisstabilisierend, indem er die Preisvolatilität auf den internationalen Energiemärkten teilweise ausgleicht. Bei stark steigenden Preisen kann er dämpfend wirken, bei sehr niedrigen Preisen jedoch belastend. Der Mantelerlass bringt zusätzliche regulatorische Anforderungen mit sich. Um den damit verbundenen Mehraufwand zu begrenzen, setzen die Stadtwerke auf Kooperationen mit Swisspower-Partnerwerken sowie auf die Digitalisierung von Prozessen. Je nach endgültiger Ausgestaltung des Mantelerlasses ist mit einem zusätzlichen Personalbedarf von ein bis drei Stellen zu rechnen. Die Auswirkungen auf die Strompreise lassen sich noch nicht genau beziffern, es ist jedoch von tendenziell steigenden Preisen auszugehen. (SRB 2025/164)

Konditionen Marktprodukt Messung-Datenversand 2025
Die Konditionen für das Dienstleistungsprodukt "Messung Datenversand" werden genehmigt. Die Marktdienstleistungen der Stadtwerke werden regelmässig auf Markttauglichkeit, Konkurrenzfähigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Die nun beantragten Preise erfüllen die Anforderungen an Vollkostendeckung, marktgerechte Nettomarge und das Verbot von Quersubventionierungen. Sie gelten als marktgerecht und wurden von der Geschäftsleitung am 19. Juni 2025 verabschiedet sowie der Werkkommission für die Sitzung vom 8. Juli 2025 vorgelegt. (SRB 2025/166)

Erneuerung Unterführung Binzackerstrasse – SBB Trassee
Vom Vorprojekt für die Erneuerung der Unterführung Binzackerstrasse sowie dem Neubau der separaten Fuss- und Velobrücke wird Kenntnis genommen. Die bestehende Unterführung entspricht den heutigen Anforderungen nicht mehr. Durch das Projekt entsteht eine sichere, leistungsfähige und zukunftsgerichtete Lösung, die zur Förderung des Langsamverkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beiträgt. Die neue Brücke schafft zudem eine direkte und kreuzungsfreie Verbindung zwischen dem Bahnhof Kempten, dem Entwicklungsgebiet Binzacker und dem Zentrum Oberwetzikon. Der Stadtrat unterstützt die vorgesehene, ausgewogene Kostenteilung und sieht in der Umsetzung einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Mobilitätsinfrastruktur. (SRB 2025/167)

Abnahme Revisionsbericht KVG 2025
Der Bericht über die vom 23. bis 26. Juni 2025 durchgeführte KVG Revision 2025 (Abrechnungsjahr 2024) durch die Revisoren der baumgartner & wüst gmbh, Haldenrain 4, 8306 Brüttisellen, wird genehmigt. (SRB 2025/168)

Postulat "Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessern - Vernetztes Konzept zum Thema Mobbing/Integration
Das Postulat fordert den Stadtrat dazu auf, psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Der Stadtrat Wetzikon nimmt das Thema psychische Gesundheit sehr ernst und beteiligt sich an der Sensibilisierungskampagne "Wie geht's Dir?". Der Kampagnenstart erfolgt am 3. September 2025 an der ZOM mit der Einweihung des gelben "Wie geht's dir?"-Bänklis. In einer ersten Phase liegt der Schwerpunkt auf Kindern und Jugendlichen. Zur Stärkung der Gesundheitsförderung hat der Stadtrat in der Abteilung Gesellschaft eine neue Stelle geschaffen, die auch für die Umsetzung der Kampagne verantwortlich ist. Zudem erarbeitet die Stadt im Rahmen einer breit abgestützten Kinder- und Jugendstrategie eine Bedarfsanalyse, die die Bedürfnisse und Anliegen der 0- bis 18-Jährigen erhebt – unter anderem im Bereich psychische Gesundheit. Die Ergebnisse fliessen in die neue Kinder- und Jugendstrategie ein. Dabei wird auch geprüft, ob ein separates Konzept zu den Themen Mobbing und Integration notwendig ist. Mit der Annahme des Postulats bekräftigt der Stadtrat die hohe Bedeutung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Wetzikon. (SRB 2025/170)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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