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Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20. Mai 2026

Dienstag, 02.06.2026

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20. Mai 2026
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20. Mai 2026

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 folgende Traktanden behandelt:

Sitzungs- und Strategiedaten 2027 des Stadtrats
Die Sitzungsdaten sowie die Klausur- und Strategietagungen des Stadtrats für das Jahr 2027 werden genehmigt. Es finden 20 Stadtratssitzungen sowie fünf Klausur- und Strategietage statt. (SRB 2026/116)

Erneuerungswahl Parlament 2026 bis 2030: Nachrücken neue Mitglieder
Als neue Mitglieder des Parlaments werden für die Amtsdauer 2026 – 2030 als gewählt erklärt: Bernhard Schärer (GLP) und René Rothe (EVP). Die beiden Mitglieder rücken für die in den Stadtrat gewählten Marie-Therese Büsser (GLP) und Andrea Grossen-Aerni (EVP) nach. (SRB 2026/117)

Postulat "Ergänzung der umwelt- und energiepolitischen Ziele der Stadt Wetzikon 2030/2050 im Sinne der Kreislaufwirtschaft" wird nicht entgegengenommen
Das Postulat forderte den Stadtrat auf, die Ausarbeitung einer Ergänzung der umwelt- und energiepolitischen Ziele der Stadt, um die Thematik der Kreislaufwirtschaft zu prüfen, Handlungsfelder zu definieren und diese dem Parlament vorzulegen. Die Umweltkommission unterstützt grundsätzlich die im Postulat formulierten Handlungsfelder und Stossrichtungen, um die Kreislaufwirtschaft in der Stadt Wetzikon einzuführen und zu etablieren. Aufgrund der übergeordneten Rolle des Kantons in diesem sehr vielschichtigen und umfassenden Themenbereich erachtet sie es aber als verfrüht, bereits heute konkrete Zielsetzungen und Massnahmen auf der kommunalen Ebene festzulegen. Es bestünde die Gefahr, dass sich die kommunalen Ziele nicht oder nur teilweise mit den übergeordneten Zielen decken. Der Stadtrat schliesst sich den Empfehlungen der Umweltkommission an und nimmt das Postulat nicht entgegen.
(SRB 2026/120)

Gesamtinstandsetzung Personenüberführung Schöneich: Projekt und Kredit genehmigt
Für die Projektierung der Gesamtinstandsetzung der Personenüberführung Schöneich wird ein Kredit von 180'100 Franken inkl. MWST und für die Umsetzung der kurzfristigen Massnahmen einer von 55'300 Franken inkl. MWST bewilligt. Die Personenüberführung Schöneich weist aufgrund fortgeschrittener Korrosion, konstruktiver Schwachstellen und statischer Defizite einen insgesamt schlechten Zustand auf. Die Untersuchungen zeigten, dass ohne bauliche Massnahmen ein erhöhtes sicherheitsrelevantes Risiko besteht und sich die Schäden weiter verschärfen würden. (SRB 2026/122)

Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz: Jahresrechnung und Geschäftsbericht 2025 genehmigt
Die Erfolgsrechnung des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz schliesst bei einem Aufwand von Fr. 8'826'134.45 und einem Ertrag von Fr. 1'365'127.90 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 7'461'006.55 ab. (SRB 2026/123)

Vernehmlassung Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz: Anpassungen des Prämienverbilligungssystems
Die Stadt Wetzikon ist mit der Teilrevision grundsätzlich einverstanden. Sie teilt die Einschätzung der Sozialkonferenz des Kantons Zürich, dass die Mittel der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) bedarfsgerechter Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen zugutekommen sollen. Die Teilrevision ist geeignet, die Entlastungswirkung der IPV gezielter auszurichten und zugleich die neuen bundesrechtlichen Vorgaben kantonal umzusetzen. Aus städtischer Sicht ist entscheidend, dass die Änderungen einfach, transparent und mit vertretbarem Aufwand vollzogen werden können. Die städtische Stellungnahme legt deshalb besonderes Gewicht auf praxistaugliche Schnittstellen, klare Zuständigkeiten und die Vermeidung zusätzlicher Vollzugsprobleme zu Lasten der Gemeinden. Ergänzend ist mit Blick auf die Stellungnahme des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) festzuhalten, dass der absehbare Systemwechsel zur Individualbesteuerung frühzeitig mit dem Prämienverbilligungssystem abzugleichen ist, damit Schnittstellenprobleme und Umsetzungsaufwand vermieden werden können. Der GPV unterstützt die Vorlage ebenfalls grundsätzlich und bringt einzelne ergänzende Hinweise ein, insbesondere zur Zielgenauigkeit der Anspruchsberechtigung, zum künftigen Systemwechsel zur Individualbesteuerung, zur Ausgestaltung der Verzichtsoption, zu möglichen Härtefällen bei Verwirkung und Verjährung sowie zu den Ausgleichsvarianten. (SRB 2026/124)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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