Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 19. August 2026
Freitag, 28.08.2026

Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 19. August 2026 folgende Traktanden behandelt:
Volksinitiative "Zone 132 für 100" ist zustande gekommen
Für das Zustandekommen der Volksinitiative "Zone 132 für 100 Franken" sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt. Die 135 Unterschriftenlisten enthalten 519 gültige Unterschriften. Innert der nächsten vier Monaten wird der Stadtrat darüber entscheiden und dem Parlament beantragen, in welcher Form die Initiative vor die Stimmbevölkerung kommt. Anschliessend entscheidet das Parlament über den Antrag des Stadtrats. (SRB 2026/187)
Teilrevision Entschädigungsverordnung: Antrag um zweite Fristerstreckung geht ans Parlament
Die seit der ersten Fristerstreckung vorgenommenen Arbeiten zur Teilrevision der Entschädigungsverordnung haben gezeigt, dass insbesondere die Einführung einer Begrenzung des Arbeitspensums, die Ausgestaltung einer geeigneten Kontrolle sowie die Festlegung finanzieller Konsequenzen bei einer Überschreitung nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können, sondern eine gesamtheitliche Überprüfung der Ausgestaltung des Stadtrats erfordert. Die erneute Fristerstreckung soll insbesondere dazu genutzt werden, bis Ende 2026 die erforderlichen Grundlagenabklärungen und den Vergleich mit anderen Städten abzuschliessen. Anschliessend erfolgt die Erarbeitung der überarbeiteten Entschädigungsverordnung sowie der Antrag und die Weisung zuhanden des Parlaments. (SRB 2026/188)
Vernehmlassung zur "Verordnung über die Information und den Datenschutz (Totalrevision)": Stadtrat nimmt Stellung
Der Stadtrat befürwortet die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen der Revision der Verordnung über die Information und den Datenschutz und schliesst sich der Vernehmlassungsantwort des Vereins Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute (VZGV) vom 7. August 2026 an. Der Stadtrat begrüsst grundsätzlich die vorgesehenen Konkretisierungen und Präzisierungen in den drei Verordnungsentwürfen und erachtet diese als sinnvoll. Gleichzeitig stellt er fest, dass die Anforderungen im Bereich Information, Datenschutz und Datenmanagement stetig zunehmen und die Materie insgesamt immer komplexer wird. Insbesondere gibt er zu bedenken, dass die Umsetzung der neuen Ausführungsbestimmungen eine Herausforderung darstellt, die die Stadt Wetzikon in Bezug auf die finanziellen, fachlichen, organisatorischen und personellen Ressourcen zunehmend fordert. Vor allem sind dem Stadtrat die Auswirkungen der Verordnung über das Verzeichnis der algorithmischen Entscheidsysteme derzeit noch unklar. Die Umsetzung kann zu einem grossen zusätzlichen Aufwand führen und spezialisiertes Know-how erfordern. Es ist daher auf eine verhältnismässige und einfache Umsetzung zu achten. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass den Gemeinden frühzeitig und proaktiv geeignete Hilfestellungen und praxisnahe Unterstützung zur Verfügung zu stellen sind. (SRB 2026/189)
Sachbereichsrevision Steuern 2026: Revisionsbericht abgenommen
Der Bericht über die vom 6. bis am 8. Juli 2026 durchgeführte Sachbereichsrevision Steuern 2026 (inkl. Grundstückgewinnsteuern) wird genehmigt. (SRB 2026/190)
Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz: Budget 2027 genehmigt
Das Budget 2027 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil mit Gemeindebeiträgen von insgesamt 8'720'000 Franken für die KESB und die Berufsbeistandschaft sowie Investitionsausgaben von 170'000 Franken für den Ausbau für Büroräumlichkeiten der Berufsbeistandschaft werden genehmigt. Der voraussichtliche Kostenanteil der Stadt Wetzikon für das Jahr 2027 beträgt Fr. 2'468'228.75. Davon entfallen Fr. 1'126'061.85 auf die KESB und Fr. 1'342'166.90 auf die Berufsbeistandschaft. (SRB 2026/192)
Postulat "Umsetzung PBG-Revision klimaangepasste Siedlungsentwicklung" Antrag um zweite Fristerstreckung geht ans Parlament
Der Stadtrat hatte zu prüfen, wie die per 1. Dezember 2024 in Kraft getretenen direkt anwendbaren Bestimmungen des Planungs‑ und Baugesetzes (PBG) zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung im Baubewilligungsverfahren umgesetzt werden. Zudem prüfte er, wie die Musterbestimmungen der kantonalen Umsetzungshilfe in die kommende Revision der Nutzungsplanung (BZO) aufgenommen werden können und welche zonen‑ und gebietsbezogenen Regelungen zur Sicherung bzw. Verbesserung des Lokalklimas und des ökologischen Ausgleichs sinnvoll sind. Da die inhaltliche Bearbeitung des Postulats im Hinblick auf die laufende Ortsplanungsrevision einen späteren, sachlich geeigneten Berichtszeitpunkt erfordert, stellt der Stadtrat Antrag auf eine zweite Fristerstreckung um ein Jahr bis am 26. August 2027. (SRB 2026/194)
Umsetzung sofortiger Verkehrsmassnahmen an der Uster-, Seegräbner- und Motorenstrasse in Robenhausen
In Robenhausen stehen mit drei Projekten in nächster Zeit verschiedene Änderungen in Bezug auf die Verkehrsinfrastruktur bevor. Bei der Usterstrasse werden die Rechtsvortritte aufgehoben und die Gehwegüberfahrten erstellt. Die Brücke über den Aabach bei der Motorenstrasse wird für den motorisierten Verkehr gesperrt. Und bei der Seegräbnerstrasse werden die seitliche Einengung rückgebaut sowie der Fussgängerstreifen im Sinne einer Rampe erstellt. So wird sichergestellt, dass die Fahrgeschwindigkeit dennoch tief bleibt und die Aufmerksamkeit auf den Fussgängerstreifen aufgrund des wichtigen Schulwegs zusätzlich noch gesteigert werden kann. Diese drei Projekte werden aufgrund ihrer Nähe zueinander und weil die Umsetzung nahe aufeinander erfolgen soll in einem Beschluss zusammengefasst. Die Projekte werden jedoch als eigenständige Projekte einzeln weiterverfolgt und daher auch einzeln in die Mitwirkung gebracht bzw. öffentlich aufgelegt. (SRB 2026/196)
Sanierung Giessereistrasse: Projekt genehmigt und Kredit bewilligt
Für die Erneuerung der Giessereistrasse wird ein Objektkredit von brutto 498'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Für die Erneuerung der Kanalisation wird ein Objektkredit von brutto 179'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Arbeiten finden von Herbst 2026 bis Frühling 2027 statt. (SRB 2026/197)
Vernehmlassung zur Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Stellungnahme
Der Bundesrat legt mit der Vorlage "Verkehr '45" Projekte vor, welche in den Bereichen Schienen-, Strassen- und Agglomerationsverkehr bis 2045 prioritär verwirklicht werden sollen. Das Projekt "Zürich: Viertes Gleis Bahnhof Zürich Stadelhofen" stellt eine Voraussetzung für den Ausbau der Zürcher S-Bahn gemäss Angebotskonzept 2035 dar. Der Stadtrat begrüsst daher, dass der Bundesrat dem Parlament vorschlägt, die Realisierung dieses wichtigen Projekts als Teil der Botschaft 2027 verbindlich zu entscheiden. Mit dem neuen Angebotskonzept wird die Situation für Wetzikon auf der S-Bahn verbessert, was aus Sicht des Stadtrats zu begrüssen ist. Zudem zeigt sich der Stadtrat zufrieden über den Verbleib des Projekts "N15 Zürcher Oberlandautobahn Uster Ost – Betzholz (ZH)" im Strategischen Entwicklungsprogramm. Mit dem Lückenschluss der Oberlandautobahn wird eine Entlastung des Siedlungsgebiets ermöglicht. Der Stadtrat spricht sich jedoch weiterhin gegen einen direkten Anschluss Wetzikon aus, da dieser gemäss bisherigen Untersuchungen zu einer hohen Zunahme des Zubringerverkehrs führt und nur wenige Vorteile bringt. Die für Wetzikon wichtige Massnahme "Verkehrsdrehscheibe Wetzikon" soll im Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland der 5. Generation nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen vom B-Horizont in den C-Horizont verschoben werden. Der Stadtrat ist der Auffassung, dass die im Entwurf des Prüfberichts genannten Vorbehalte aufgrund des inzwischen erreichten Planungsstands ausgeräumt sind. Die Massnahme "Verkehrsdrehscheibe Wetzikon" ist heute strategisch abgestützt, politisch legitimiert, planerisch konkretisiert, technisch machbar und in das Gesamtverkehrssystem eingebettet. Die Stadt Wetzikon wird sich dafür einsetzen, dass die "Verkehrsdrehscheibe Wetzikon" im B-Horizont verbleibt. (SRB 2026/198)
Überarbeitung der Revitalisierungsplanung Fliessgewässer des Kantons Zürich: Vernehmlassung der prioritären Revitalisierungsschritte
Die überarbeitete Revitalisierungsplanung Fliessgewässer des Kantons Zürich bezeichnet am Vogelsangbächli den Abschnitt von der Mündung in den Ländenbach bis zur Hinwilerstrasse als prioritären Revitalisierungsabschnitt. Damit würde die Revitalisierungsplanung für die kommunalen Gewässer der Stadt Wetzikon unverändert übernommen. Die Stadt Wetzikon beantragt, die kommunalen Zielsetzungen bezüglich ökologischer Aufwertung der Fliessgewässer in die Revitalisierungsplanung des Kantons Zürich zu übernehmen. Einerseits sind dies die umwelt- und energiepolitischen Zielsetzungen der Stadt Wetzikon (2024) und ihre entsprechende Massnahmenplanung, andererseits die Schlüsselmassnahmen des Räumlichen Entwicklungskonzepts REK aus dem Jahr 2026. Es handelt sich um Gewässerabschnitte am Vogelsangbächli (bisher), Gigerbach (neu), Ländenbach (neu) und Schöneichbach (neu). (SRB 2026/199)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.